Hinweis

Dieser Beitrag befindet sich aktuell in Überarbeitung.

Änderung der Familiensituation

Während der laufenden Periode kann die Familiensituation nur einmal mutiert bzw. die Anzahl der Antragstellenden verändert werden.
Um eine Änderung zu erfassen muss eine Mutation eröffnet werden.  Nach dem die Änderungen an der Familiensituation vorgenommen wurden, können die Antragsteller/innen die Mutation speichern und an die Gemeinde freigeben. Die Gemeinde überprüft den Antrag erneut und macht eine Verfügung.

Die Änderung wird auf den Folgemonat gültig sein.

Trennung

Eine Trennung während einer laufenden Gutscheinperiode führt immer zu einer Anpassung des Gutscheins. Im Antrag muss die Familiensituation im gleichnamigen Register angepasst und die Angaben zum Kinderabzug müssen überprüft werden.

Massgebend für die Berechnung des massgebenden Einkommens bleiben die finanziellen Verhältnisse im Jahr 2019. Es müssen somit i.d.R. keine neuen Unterlagen eingereicht werden (es sei denn, der Antragsteller stellt gleichzeitig noch ein Härtefallgesuch). Relevant für die Berechnung sind aber nur noch Einkommen und Anteil am Vermögen des Antragsteller 1.
Bei der geänderten Familiensituation werden jedoch weiterhin beide Antragsteller ersichtlich bleiben. Es kann kein Antragsteller komplett aus der aktuellen Gutscheinperiode gelöscht werden.
Sie sehen jedoch unter den Resultaten in der Begründung , dass es eine Anpassung der Familiensituation gibt von 2 auf 1 Antragsteller.

Über die getrennt lebenden Eltern Sorgerecht und Obhut auf alternierende Weise aus, können beide Elternteile einen Gutschein beantragen für die Zeit, die das Kind beim jeweiligen Elternteil wohnt (zwei Anträge in kiBon, zwei Kita-Verträge, zwei unterschiedlich hohe Gutscheine).

Umzug

Sollte nach einer Trennung ein Umzug anstehen kann dieser direkt in kiBon unter dem Navigationspunkt Umzug erfasst werden. Wie ein Umzug korrekt eingetragen wird, finden Sie im Blogbeitrag  Umzug in eine andere Gemeinde in kiBon erfassen