Dubletten
Eine Familie darf für ein Kind in kiBon grundsätzlich nur einen Betreuungsgutschein beantragen. Falls ein Kind in zwei verschiedenen Fällen erfasst ist, wird es in kiBon als potenzielle Dublette ausgewiesen. Sofern eine Zahl unter “Potenzielle Dubletten” erscheint, muss dies unbedingt geprüft werden. Zwei Gutscheine pro Kind für dieselbe Institution sind grundsätzlich nur zulässig, sofern die Betreuungskosten unter den getrennten Eltern aufgeteilt werden und sie somit auch getrennte Rechnungen erhalten.