Ferien / Krankheit bei sprachlicher Indikation
Das Pensum bei sprachlicher Indikation muss grösser / gleich 40% sein.
Bei einer sprachlichen Indikation gilt, dass das Kind grundsätzlich tatsächlich im Umfang von 40% in der Kita bzw. 88h in der Tagesfamilie betreut werden muss. Es ist jedoch kein Problem, wenn die Kinder wegen Krankheit oder in den Ferien einmal weniger betreut werden.
Wird das vereinbarte Pensum verrechnet, ist in kiBon z.B. bei Ferien keine Anpassung notwendig.
Damit der Gutschein bei Leistungserbringern die effektiv verrechnen in Monaten mit Ferien oder Krankheit nicht komplett wegfällt, muss dies in kiBon wie folgt umgesetzt werden:
Es darf während der Ferien oder Krankheit kein Betreuungspensum erfasst werden.
Hier ein Beispiel, wie die Tagesfamilienorganisationen die korrekten Stunden/Kosten in kiBon eintragen:
Ferien: vom 13. – 26.09.2021
Kosten pro Stunde: CHF 11.-
Die Betreuung muss mit dem letzten Tag vor den Ferien / der Krankheit aufhören.
Um in diesem Fall von «untermonatlichen Betreuungspensum-Angaben» die korrekten Stunden und Kosten unter Resultate für den Betreuungsgutschein zu erhalten, müssen die Kosten und Stunden jedoch immer auf den ganzen Monat hochgerechnet werden, da kiBon diese danach anhand des Anteil-Monats, welcher in kiBon gilt, wieder herunterrechnet. Um die monatlichen Stunden und Kosten zu berechnen, können Sie folgendes Excel verwenden:
Rechner für Tagesfamilienorganisationen: TFO – Stunden- und Kostenrechner bei Ferien / Krankheit bei sprachlicher Indikation
Rechner für effektiv abrechnende Kitas: Kita – Stunden- und Kostenrechner bei Ferien / Krankheit bei sprachlicher Indikation
Am ersten Tag nach den Ferien / der Krankheit muss ein weiteres Betreuungspensum erfasst werden:
Ab dem Folgemonat (ganzer Monat) können wieder die normalen Stunden & Kosten eingetragen werden.
Somit wird dann ein korrekter Gutschein ausgegeben: