https://blog.kibon.ch/wp-content/uploads/2019/07/logo-kibon-300x152.png00Lara Riomayorhttps://blog.kibon.ch/wp-content/uploads/2019/07/logo-kibon-300x152.pngLara Riomayor2021-02-25 11:51:272024-02-09 07:59:05Stammdaten der Gemeinde in kiBon bearbeiten
Kanton, Gemeinden und Leistungserbringer können auf eigene Kosten zusätzliche Funktionen programmieren lassen. Anpassungen der Software stehen allen Nutzern gleichermassen zur Verfügung
https://blog.kibon.ch/wp-content/uploads/2019/07/logo-kibon-300x152.png00Catalina Rodriguezhttps://blog.kibon.ch/wp-content/uploads/2019/07/logo-kibon-300x152.pngCatalina Rodriguez2020-11-23 11:25:422024-02-07 15:09:29Signatur in der Verfügung anpassen
Beim kontrollieren eines Antrages kann es vorkommen, dass schnell etwas übersehen wird. Vor allem Listeneinträge werden häufig übersehen oder einfach übersprungen, weil nicht immer klar ist wo so ein Listeneintrag eingesehen/geöffnet werden kann und dass dahinter noch mehr Angaben zum kontrollieren stecken. Deshalb zeigen wir Ihnen in diesem Blogeintrag die verschiedenen Listeneinträge auf, damit Sie in Zukunft auch wirklich alles kontrollieren werden/können in den Anträgen.
Eine Einkommensverschlechterung wird berücksichtigt, falls das Einkommen in einem der Jahre der aktuellen Periode gesamthaft mehr als 20% tiefer ist als der Ausgangswert.
Verglichen wird das massgebende Einkommen des laufenden Kalenderjahres mit dem massgebenden Einkommen des für die Berechnung massgebenden Jahres.
Um eine Änderung zu erfassen muss eine Mutation eröffnet werden. Nach dem die Änderungen an der Familiensituation vorgenommen wurden, können die Antragsteller/innen die Mutation speichern und an die Gemeinde freigeben. Die Gemeinde überprüft den Antrag erneut und macht eine Verfügung.
Die Änderung wird auf den Folgemonat gültig sein.
Stammdaten der Gemeinde in kiBon bearbeiten
Stammdaten der Gemeinde in kiBon bearbeiten, in diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen diverses zum Thema Stammdaten bearbeiten der Gemeinde
kiBon Version 2021.2.0 – Release vom 11.02.2021
-Warnung Steuererklärung ausfüllen
-Antragsteller geben Mutationen nicht frei
-Verbesserung der Filterung bei “Alle Fälle”
Weiterentwicklung von kiBon
Kanton, Gemeinden und Leistungserbringer können auf eigene Kosten zusätzliche Funktionen programmieren lassen. Anpassungen der Software stehen allen Nutzern gleichermassen zur Verfügung
kiBon Version 2020.25.1 – Release vom 23.12.2020
– Lastenausgleich neu im Menu-Punkt für Gemeinden
– Konfiguration: Automatischer Mailversand bei Eröffnung der neuen Gesuchsperiode
Signatur in der Verfügung anpassen
In diesem Blogbeitrag wird beschrieben, wie die Signatur auf der Verfügung angepasst werden kann
Alternatives Datum
Dieser Blogbeitrag zeigt auf, wie die in kiBon gesetzten Daten gehandhabt werden.
Verschiedene Möglichkeiten einen Antrag/eine Mutation abzuschliessen (Betreuungsgutscheine)
Hier können Sie nachlesen, welche Möglichkeiten es gibt, Anträge für Betreuungsgutscheine abzuschliessen.
Listeneinträge kontrollieren
Beim kontrollieren eines Antrages kann es vorkommen, dass schnell etwas übersehen wird. Vor allem Listeneinträge werden häufig übersehen oder einfach übersprungen, weil nicht immer klar ist wo so ein Listeneintrag eingesehen/geöffnet werden kann und dass dahinter noch mehr Angaben zum kontrollieren stecken. Deshalb zeigen wir Ihnen in diesem Blogeintrag die verschiedenen Listeneinträge auf, damit Sie in Zukunft auch wirklich alles kontrollieren werden/können in den Anträgen.
Einkommensverschlechterung
Eine Einkommensverschlechterung wird berücksichtigt, falls das Einkommen in einem der Jahre der aktuellen Periode gesamthaft mehr als 20% tiefer ist als der Ausgangswert.
Verglichen wird das massgebende Einkommen des laufenden Kalenderjahres mit dem massgebenden Einkommen des für die Berechnung massgebenden Jahres.
Änderung der Familiensituation
Um eine Änderung zu erfassen muss eine Mutation eröffnet werden. Nach dem die Änderungen an der Familiensituation vorgenommen wurden, können die Antragsteller/innen die Mutation speichern und an die Gemeinde freigeben. Die Gemeinde überprüft den Antrag erneut und macht eine Verfügung.
Die Änderung wird auf den Folgemonat gültig sein.