Selbstbehalt der Gemeinde berechnen

Gemeinden können die Kosten für die Gutscheine abzüglich eines Selbstbehalts von 20% über den Lastenausgleich abrechnen (Art. 80 Abs. 1 Bst. d SHG). Für die Berechnung des Selbstbehalts werden die im Kanton Bern durchschnittlichen Aufwendungen für ein vergünstigtes Betreuungspensum von 100% in einer Kindertagesstätte oder in einer Tagesfamilie berücksichtigt. Das Amt für Integration und Soziales ermittelt jährlich den Selbstbehalt aufgrund der Aufwendungen des Vorjahres und gibt ihn den Gemeinden im Folgejahr bekannt (Art. 43a ASIV).

Im Jahr 2019 beliefen sich die durchschnittlichen Kosten für ein vergünstigtes Betreuungspensum von 100 Prozent auf 18’245 Franken. Pro 100%-Gutschein ergibt dies einen Selbstbehalt von CHF 3649.00.

Damit nun für das aktuelle Jahr der Selbstbehalt berechnet werden kann, kann in kiBon die Statistik „Kanton“ für das aktuelle Kalenderjahr generiert werden. Danach:

  1. Berechnen Sie die Summe der Prozentwerte der Spalte «Platzbelegung aufgrund der Tage» aller Kinder Ihrer Gemeinde.
  2. Dividieren Sie diese Summe durch 12 Monate. Dieses Resultat gibt Ihnen die durchschnittliche jährliche Belegung an.
  3. Diesen Wert müssen Sie mit dem Selbstbehalt pro 100%-Platz für das Jahr 2020 von CHF 3’649.- pro Jahr multiplizieren.

Zahlenbeispiel:

  1. Gemeinde XY hatte über das ganze Jahr 2400% „Platzbelegung aufgrund der Tage“
  2. 2400% durch 12 Monate = 200% durchschnittliche jährliche Belegung
  3. 200% * CHF 3649.- (pro Jahr und 100%-Platz) = CHF 7298.- Selbstbehalt für Ihre Gemeinde für das aktuelle Jahr.

Weitere Informationen zum Finanz- und Lastenausgleich – 20 Prozent Selbstbehalt finden Sie hier.

Für fachliche Fragen oder Berechnungen um den Selbstbehalt, wenden Sie sich bitte direkt an den Kanton.

Tel: 031 633 78 83