Sozialhilfe

Antragstellende, die Sozialhilfe beziehen und ein massgebendes Einkommen unter CHF 43’000 aufweisen sowie alle weiteren Voraussetzungen für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen erfüllen, erhalten den maximalen Betreuungsgutschein resp. den minimalen Tagesschultarif.

Wird der Antrag zu zweit gestellt, bezieht jedoch nur eine Person Sozialhilfe, so müssen die finanziellen Verhältnisse trotzdem angegeben werden.

Die entsprechende Frage dazu beantworten die Antragstellenden im Menüpunkt «Finanzielle Verhältnisse».

Kapitel:

Einfluss auf Betreuungsgutschein/Tagesschultarif bei Bezug von Sozialhilfe

Wird die Frage zur wirtschaftlichen Sozialhilfe durch die Antragstellenden unter dem Navigationspunkt «Finanzielle Verhältnisse» mit «Ja» beantwortet, so erhalten die Antragstellenden die maximale Vergünstigung pro Betreuungseinheit. Dies bedeutet:

  • Kita/Tagesfamilienorganisation: maximaler Betreuungsgutschein
  • Tagesschule: minimaler Stundentarif

Frage zur Sozialhilfe fälschlicherweise mit «Ja» beantwortet

Wurde die Frage bezüglich Sozialhilfe von den Antragstellenden fälschlicherweise mit «Ja» beantwortet, und wurde der Antrag bereits bei der Gemeinde eingereicht, so kann die Gemeinde dies nicht im Erstantrag korrigieren. Dies liegt einerseits daran, dass die Erstangaben der Antragstellenden immer nachvollziehbar sein müssen, und andererseits daran, dass bei einem «Nein» weitere Fragen zur finanziellen Situation zu beantworten sind.

Somit ist eine Mutation nötig. Zuerst muss die Gemeinde allerdings noch den Antrag verfügen resp. die Anmeldung abschliessen. Hierbei wird empfohlen, unter «Resultate» «Finanzielle Verhältnisse abgelehnt» zu wählen, sodass nicht fälschlicherweise doch ein Betreuungsgutschein resp. ein vergünstigter Tagesschultarif berechnet wird.

Ansicht Betreuungsgutscheine:

Ansicht Tagesschulanmeldungen:

Bei einem Betreuungsgutscheinantrag kann die Gemeinde ausserdem bei Bedarf vor dem Verfügen noch die Begründung entsprechend anpassen.

Die anschliessende Mutation kann entweder durch die Antragstellenden selbst oder durch die verantwortliche Gemeinde vorgenommen werden, wobei bei einem Wechsel zu «Nein» auf die Sozialhilfe-Frage neu Angaben zur finanziellen Situation fällig werden, die der Gemeinde womöglich nicht vorliegen.