Alternatives Datum

Das Datum des vollständig eingereichten Antrages entscheidet, ab wann eine Vergünstigung gewährt wird, respektive ab wann bei einer Mutation die Änderungen berücksichtigt werden.


Kapitel:


Regeln

Dabei gelten im Allgemeinen folgende Regeln:

  • Die Vergünstigung (Tagesschultarif und Betreuungsgutschein) wird grundsätzlich auf den Folgemonat nach Einreichen des vollständigen Antrages und im Fall von Betreuungsgutscheinen zudem ab Beginn des Betreuungsverhältnisses ausgestellt.

    Beispiel: Der vollständige Antrag wurde am 11. November eingereicht, d. h. die Vergünstigung ist ab 1. Dezember gültig.

  • Hat eine Anpassung durch eine Mutation einen tieferen Gutschein resp. höheren Tagesschultarif zur Folge, erfolgt die Anpassung auf den Folgemonat nach Eintreten des Anpassungsgrunds. Dies kann auch rückwirkend sein.

  • Hat eine Anpassung durch eine Mutation einen höheren Gutschein resp. tieferen Tagesschultarif zur Folge, erfolgt die Anpassung auf den Folgemonat nach Einreichung aller Belege.

  • Betreuungsgutscheine: In begründeten Ausnahmefällen kann die Gemeinde den Gutschein früher ausstellen (vgl. Art. 62 Abs. 3 Bst. b FKJV).

  • Tagesschulanmeldungen: Reichen die Eltern die Unterlagen nachträglich ein, kann die Gemeinde den Tarif auf den Folgemonat nach Einreichen aller Belege korrigieren.

Was sind begründete Ausnahmefälle?

Eine schnellere Ausstellung des Betreuungsgutscheins / einer Anpassung des Tagesschultarifs soll in Einzelfällen möglich sein, beispielsweise wenn eine Person eine Stelle unerwartet antreten muss und die rechtzeitige Einreichung des Antrags nicht möglich war.

Betreuungsgutscheine: Auch bei einem Umzug kann es in bestimmen Fällen sinnvoll sein, wenn die Gemeinde nicht darauf besteht, dass das Gesuch bereits im Vormonat eingereicht wurde.

Vorgehensweise

Damit eine Anpassung, unabhängig vom Datum der Eingabe des Antrags möglich ist, kann die Gemeinde im Feld «Alternatives Datum» ein früheres Datum setzen. Das ursprüngliche Datum wird nicht angepasst. Ist ein alternatives Datum gesetzt, so rechnet kiBon mit diesem.

Beispiele aus dem Praxisalltag für die Verwendung des alternativen Datums in Ausnahmefällen

  • Das Gesuch für einen Gutschein ab 1. August wird erst am 28. August vollständig eingereicht. Unter «Resultate» ist ersichtlich, dass der Betreuungsgutschein erst ab September ausgestellt wird.

    Die Gemeinde möchte eine Ausnahme machen und den Gutschein früher (nicht erst auf den Folgemonat, sondern bereits ab August) ausstellen. Sie passt entsprechend das alternative Datum auf 31. Juli an.

  • Eine Tagesschulanmeldung wird am 18. August vollständig eingereicht. Unter «Resultate» ist ersichtlich, dass erst ab 1. September ein vergünstigter Tarif berechnet wird.

    Die Gemeinde möchte den vergünstigten Tarif bereits ab August gewähren. Sie kann das alternative Datum auf 31. Juli setzen.

  • Eine Familie erhält bereits Betreuungsgutscheine für die Betreuung ihres Kindes. Am 3. November wird ein weiteres Kind geboren. Die Familie gibt am 15. Dezember eine Mutation an die Gemeinde frei, in der das neugeborene Kind enthalten ist. Die Familiengrösse und somit die Höhe des Betreuungsgutscheins ändern allerdings erst ab 1. Januar. Denn: Die Mutation wurde von den Eltern zu spät eingereicht, darum erfolgt die Änderung erst auf Folgemonat (hier: Januar) nach Einreichung der Mutation (hier: Dezember).

    Die Gemeinde möchte kulant sein und die neue Familiengrösse ab 1. Dezember berücksichtigen. Sie erfasst unter «alternatives Datum» das Geburtsdatum des Kindes.

  • Es gab Probleme mit der Post, weshalb die Freigabequittung zu spät bei der Gemeinde eingetroffen ist. Die Gemeinde möchte kulant sein und den Betreuungsgutschein ab dem gewünschten Datum ausgeben.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten des alternativen Datums:

  • Die Pauschalabgeltung für einen ausserordentlichen Betreuungs- oder Förderaufwand soll erst ab einem bestimmten Datum gewährt werden. Eine Anleitung finden Sie hier.