Muss nach einer Verfügung an einem Antrag etwas an der Beschäftigung geändert werden, muss Folgendes beachtet werden:
Die aktuelle Verfügung gilt immer für die ganze Antragsperiode (August-Juli), auch für die Monate welche bereits vergangen und/oder abgerechnet sind. Die Mutation überschreibt den Antrag komplett, das heisst, es verändert unter Umständen auch Daten in der Vergangenheit und führt somit zu allfälligen Korrekturzahlungen der letzten Monate.
Prinzipiell dürfen in einer Mutation keine Beschäftigungen überschrieben werden. Ausnahme: Im Antrag wurde etwas falsch erfasst.
Kapitel:
Vorgehen bei geänderten Angaben
Waren die Angaben im Antrag korrekt, haben jedoch nun geändert (z.B. Antrag: Beschäftigung Frau 60%, neu: ab Dezember 80%), ist eine Mutation notwendig.
Um eine Änderung an der Beschäftigung vorzunehmen, müssen Sie im blauen Balken auf «mutieren» klicken:
Nachdem Sie die Mutation erstellt haben, müssen Sie auf den Menüpunkt «Beschäftigung» navigieren und die gewünschte Beschäftigung öffnen.
Setzen Sie ein Enddatum bei der bereits erfassten Beschäftigung:
Navigieren Sie zurück zur vorhergehenden Maske und klicken Sie auf «+ Beschäftigung hinzufügen».
Geben Sie die neuen Daten ein und speichern Sie:
Vorgehen bei falschen Angaben im verfügten Antrag
Einzige Ausnahme, bei welcher man die bereits erfassten Angaben überschreibt, ist, wenn die Angaben im Antrag falsch sind und deshalb korrigiert werden müssen. Sobald die Änderungen vorgenommen und der Antrag erneut verfügt wurde, gilt nur noch die neue Verfügung und die bereits verrechneten Beträge werden korrigiert und mittels Korrekturzahlung beim nächsten Zahlungslauf automatisch durchgeführt.
Wie Sie die notwendige Mutation vornehmen können, ist oben beschrieben, nur dass die Beschäftigung nicht ergänzt, sondern überschrieben wird.
Beispiel:
Im Antrag war eine Beschäftigung zu 60% ab 1.5.2021 eingetragen. Eigentlich arbeitet die Frau jedoch zu 80%. Sie als Gemeinde können dies in einer Mutation korrigieren, indem Sie das Pensum überschreiben.