Die Familiengrösse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des massgebenden Einkommens. Sie definiert, wie hoch der Abzug für die Familiengrösse ausfällt. Das massgebende Einkommen berechnet sich aus dem anrechenbaren Einkommen minus Familienabzug.
Im Menüpunkt «Antragstellende» sowie «Kinder» werden alle Familienmitglieder eingetragen. Im Menüpunkt «Kinder» müssen sowohl die familienergänzend betreuten Kinder wie auch die weiteren Kinder, die im Haushalt wohnen, erfasst werden. Ebenfalls sind Kinder zu erfassen, welche nicht mehr zu Hause wohnen, für welche aber noch einen Kinderabzug vorgenommen werden kann.
Grundsätzlich zählt jedes Familienmitglied als 1 Person. Je nachdem wie die Fragen im Menüpunkt «Familiensituation» und «Kinder» beantwortet wurden, kann es jedoch sein, dass ein Kind nur mit 0.5 oder gar nicht zur Familiengrösse dazu zählt.
Ob ein Kind zur Familiengrösse zählt, können Sie dem Fragebaum entnehmen.
Kapitel:
Wie berechnet sich der Familienabzug?
Vom anrechenbaren Einkommen abgezogen wird pro Familienmitglied ein Pauschalbetrag von
CHF 3800 bei einer Familiengrösse von drei Personen
CHF 6000 bei einer Familiengrösse von vier Personen
CHF 7000 bei einer Familiengrösse von fünf Personen
CHF 7700 bei einer Familiengrösse von sechs oder mehr Personen
Wichtig: Zuerst wird geprüft, wie viele Personen im Antrag notiert wurden. Diese Zahl bestimmt, wie hoch der Abzug für die Familiengrösse ist. Ab einer Familiengrösse von drei Personen erfolgt ein Abzug für die Familiengrösse. Der Familienabzug wird danach mit der Familiengrösse multipliziert.
Unter «Resultate» kann das PDF zur finanziellen Situation heruntergeladen werden, in welchem ersichtlich ist, mit welcher Familiengrösse und welchem Familienabzug kiBon rechnet.
Beispiel 1
Ein Ehepaar hat drei eigene Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren. Eine geteilte Obhut liegt nicht vor.
Die Familie im Antrag besteht aus 5 Personen. Somit wird mit einem Abzug von CHF 7000 pro Person gerechnet. Gemäss Fragebaum zählt jedes Familienmitglied mit 1 zur Familiengrösse. Die effektive Familiengrösse beträgt somit 5 Personen.
Die Rechnung lautet also: 5 x CHF 7000 = CHF 35'000 Abzug für Familiengrösse
Beispiel 2
Ein Ehepaar hat drei Kinder aus einer früheren Beziehung des Vaters. Es liegt bei allen Kindern eine geteilte Obhut vor. Alle Kinder leben abwechselnd beim Paar, welches den Antrag stellt, und in einem anderen Haushalt.
Die Familie im Antrag besteht aus 5 Personen. Somit wird mit einem Abzug von CHF 7000 pro Person gerechnet. Die drei Kinder mit geteilter Obhut zählen nur mit je 0.5 zur Familiengrösse. Die effektive Familiengrösse beträgt somit 3.5.
Die Rechnung lautet also: 3.5 x CHF 7000 = CHF 24'500 Abzug für Familiengrösse
Beispiel 3
Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Ein Kind wird am 15. Februar volljährig, befindet sich in einer beruflichen oder schulischen Erstausbildung, lebt weiterhin im gleichen Haushalt und ist unterstützungsbedürftig. Das Ehepaar erhält zudem Unterhaltsbeiträge für das Kind.
Die Familie im Antrag besteht aus 4 Personen. Somit wird mit einem Abzug von CHF 6000 pro Person gerechnet. Gemäss Fragebaum zählt das eine Kind auf Folgemonat nach Volljährigkeit nicht mehr zur Familiengrösse, vorher wie das andere Kind mit 1 zur Familiengrösse.
Die effektive Familiengrösse beträgt somit bis und mit Ende Februar 4, ab März nur noch 3.
Die Rechnung lautet:
Bis und mit Februar: 4 x CHF 6000 = CHF 24’000 Abzug für Familiengrösse
Ab März: 3 x CHF 6000 = CHF 18'000 Abzug für Familiengrösse