Freigabequittung einlesen

Damit Sie als Gemeinde Einsicht in den Antrag erhalten, müssen Sie die Freigabequittung einlesen. Dafür benötigen Sie einen Barcode-Scanner. Lesen Sie mehr dazu in diesem Blogbeitrag.


Kapitel:


Vorgehen

Gehen Sie folgendermassen vor:

  1. Loggen Sie sich auf kiBon ein.

  2. Verbinden Sie Ihren Barcode-Scanner mittels USB mit Ihrem Computer.

  3. Der Barcode-Scanner sollte «pieps» machen.

  4. Stellen Sie sicher, dass sich auf kiBon befinden.

  5. Scannen Sie den QR-Code auf der Freigabequittung.

  6. Es öffnet sich nun ein Fenster.

  7. Wählen Sie die gewünschte verantwortliche Person für diesen Fall aus. Ansonsten wird automatisch die Standard-Verantwortliche, die in den Gemeindestammdaten hinterlegt ist, ausgewählt.

  8. Der neue Antrag befindet sich nun unter «Pendenzen» (nur bei der verantwortlichen Person) und unter «alle Fälle».

  9. Falls Sie den Antrag nicht sehen, laden Sie die Seite neu.

Fehlermeldung: bereits freigegeben

Wird die Freigabequittung erneut gescannt, obwohl der Antrag bereits freigegeben wurde, erscheint die folgende Fehlermeldung:

Suchen Sie den Antrag unter «alle Fälle».

Fehlermeldung: andere Gemeinde

Gehört die Adresse auf der Freigabequittung nicht zu Ihrer Gemeinde, aber Sie versuchen sie trotzdem einzulesen, erscheint die folgende Fehlermeldung:

Informieren Sie die Antragstellenden, dass sie die Freigabequittung bei der korrekten Gemeinde einreichen müssen.

Fehlermeldung: Freigabe zurückgezogen

Die Antragstellenden haben die Möglichkeit, ihre Freigabe wieder zurückzuziehen. Versucht die Gemeinde die ursprüngliche Freigabequittung einzuscannen, erscheint die folgende Fehlermeldung:

Die Antragstellenden müssen den Antrag erneut freigeben und die neu generierte Freigabequittung wieder der Gemeinde zustellen. Bei jeder Freigabe wird eine neue Freigabequittung generiert. Nur die neuste, gültige Freigabequittung kann von der Gemeinde eingelesen werden.

Fehlermeldung: Antrag gelöscht

Einerseits löscht das System nicht freigegebene Anträge sowie Anträge mit nicht eingelesener Freigabequittung nach einer bestimmten Zeitdauer. Andererseits haben die Antragstellenden die Möglichkeit, ihren Antrag zu löschen, sofern die Freigabequittung von der Gemeinde noch nicht eingelesen wurde.

Versucht die Gemeinde in einem solchen Fall die Freigabequittung eines bereits gelöschten Antrages einzuscannen, erscheint die folgende Fehlermeldung: