Betreuungspensum anpassen

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Muss nach einer Verfügung an einem Antrag etwas am Betreuungspensum geändert werden, muss Folgendes beachtet werden:

Die aktuelle Verfügung gilt immer für die ganze Antragsperiode (August-Juli), auch für die Monate welche bereits vergangen und/oder abgerechnet sind. Die Mutation überschreibt den Antrag komplett, das heisst, es verändert unter Umständen auch Daten in der Vergangenheit und führt somit zu allfälligen Korrekturzahlungen der letzten Monate.

Prinzipiell dürfen in einer Mutation keine Betreuungspensen überschrieben werden. Ausnahme: Im Antrag wurde etwas falsch erfasst.


Kapitel:


Vorgehen bei geänderten Angaben

Waren die Angaben im Antrag korrekt, haben jedoch nun geändert (z.B. Antrag: Betreuungspensum 50%, neu: ab Oktober 60%), ist eine Mutation notwendig.

Je nachdem, ob die Gemeinde oder die Institution den ersten Schritt macht, gibt es ein anderes Vorgehen:

Gemeinde

Um eine Änderung an der Betreuung zu beantragen, müssen Sie im blauen Balken auf «mutieren» klicken:

Nachdem Sie die Mutation erstellt haben, müssen Sie auf den Menüpunkt «Betreuung» navigieren und die gewünschte Betreuung öffnen. Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf «Angaben korrigieren»:

Damit wird die Betreuung wieder in den Status «warten» gesetzt. Die bereits bestätigte Platzbestätigung wird erneut geöffnet, so dass die Institution sie wieder bearbeiten kann.

Somit ist die Institution nun an der Reihe, welche die Betreuung, die bereits erfasst ist, mit dem «Bis»-Datum (z.B.: bis: 30.09.2025) ergänzt und ein weiteres Pensum hinzugefügt.

Anschliessend muss die Institution den Platz bestätigen. Sobald dies passiert ist , können Sie als Gemeinde unter «Resultate» prüfen, ob die Änderungen korrekt übernommen wurden, und falls ja, die Mutation verfügen.

Institution

Liegt keine offene Mutation seitens der Gemeinde vor, kann die Institution den Fall unter «alle Fälle» suchen und auf die neuste Verfügung navigieren. Im Menüpunkt «Betreuung» müssen Sie bei der gewünschten Betreuung auf «Mutationsmeldung erstellen» klicken:

Die Betreuung, welche bereits erfasst ist, wird ergänzt mit dem «Bis»-Datum (z.B.: bis: 30.09.2025) und mit «+ weiteres Betreuungspensum erfassen» wird eine weitere hinzugefügt.

Klicken Sie anschliessend auf «Mutationsmeldung senden».

Die verantwortliche Person der Gemeinde für diesen Fall wird nun bei sich in kiBon im Posteingang oder im Antrag selbst unter «Mitteilungen» im blauen Balken eine entsprechende Mitteilung sehen, die mittels «zur Mutation hinzufügen» oder «alle Mutationsmeldungen automatisch bearbeiten» verarbeitet werden kann. Bei ersterem wird eine neue Mutation erstellt, die von der Gemeinde noch geprüft und verfügt werden muss. Bei zweiterem kann es sein, dass die neue Mutation nicht automatisch verfügt werden kann, sondern manuell verfügt werden muss.

Vorgehen bei falschen Angaben im verfügten Antrag

Einzige Ausnahme, bei welcher man die bereits erfassten Angaben überschreibt, ist, wenn die Angaben beim Antrag falsch sind und deshalb korrigiert werden müssen. Sobald die Änderungen vorgenommen und der Antrag erneut verfügt worden ist, gilt nur noch die neue Verfügung und die bereits verrechneten Beträge werden korrigiert und mittels Korrekturzahlung beim nächsten Zahlungslauf automatisch durchgeführt.

Wie Sie als Gemeinde resp. Institution die notwendige Mutation vornehmen können, ist oben beschrieben, nur dass das Betreuungspensum nicht ergänzt, sondern überschrieben wird.

Beispiel:

Im Antrag war ein Betreuungspensum ab 15.8.2024 eingetragen. Eigentlich hat die Betreuung aber bereits am 1.8.2024 gestartet. Die Institution korrigiert dies in einer Mutation, indem sie das Startdatum überschreibt.