In kiBon wird einerseits oberhalb der Menüpunkte der Status eines Antrages/einer Mutation angezeigt, andererseits unter «Betreuung» und «Resultate» zusätzlich der Status der Betreuung/Verfügung. In diesem Blogbeitrag sind die für Sie wichtigsten Status aufgeführt.
Grundsätzlich gilt: Ein Antrag oder eine Mutation für Betreuungsgutscheine gilt nur dann als komplett abgeschlossen, wenn hinter dem Menüpunkt «Resultate» ein grünes Gutzeichen zu sehen ist:
Steht neben dem Menüpunkt «Resultate» hingegen noch eine orange Sanduhr, ist der Antrag/die Mutation noch nicht komplett abgeschlossen. Sie als Institution können zu diesem Zeitpunkt diesen Menüpunkt noch nicht anklicken.
Zudem muss der Status «verfügt», oder «ignoriert» lauten, damit ein Antrag/eine Mutation abgeschlossen ist. Dies sehen Sie jeweils oberhalb der Menüpunkte oder unter «alle Fälle»:
Hinweis: Der Status «Geschlossen ohne Verfügung» unter «Resultate» und «Betreuung» bedeutet nicht, dass die Antragstellenden keinen Betreuungsgutschein mehr erhalten oder keine Verfügung mehr besteht. Sondern, dass die Gemeinde aus einem bestimmten Grund darauf verzichtet hat, eine neue Verfügung zu erstellen. Es gilt somit die zuletzt verfügte Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel «Geschlossen ohne Verfügung».
Kapitel:
Verfügen
Dieser Status bezieht sich auf den aktuellen Stand des Antrages/der Mutation und ist oberhalb der Menüpunkte oder unter «alle Fälle» ersichtlich:
Die Gemeinde hat den Antrag/die Mutation mittels vorliegender Dokumente etc. auf seine Richtigkeit geprüft und den Verfügungsprozess gestartet, aber noch nicht abgeschlossen. Zurzeit ist neben dem Menüpunkt «Resultate» nach wie vor die orange Sanduhr zu sehen. Sie als Institution können noch nicht auf diesen Menüpunkt zugreifen.
Verfügt
Dieser Status bezieht sich auf den aktuellen Stand des Antrages/der Mutation, sowie je nach dem der Betreuung, und ist oberhalb der Menüpunkte oder unter «alle Fälle» ersichtlich.
Die Gemeinde hat den Verfügungsprozess abgeschlossen. Der Antrag/die Mutation ist nun rechtsgültig. Der Status wechselt zu «verfügt» und neben dem Menüpunkt «Resultate» ist ein grünes Gutzeichen zu sehen. Sie als Institution haben nun Zugriff auf die Resultate.
Nicht eingetreten
Dieser Status bezieht sich auf den aktuellen Stand der Betreuung/Verfügung, und ist unter «Resultate» oder «Betreuung» ersichtlich.
Die Funktion «nicht eintreten» kommt nur beim Erstantrag vor, nachdem die Verfügung gestartet worden ist. In der Regel kommt «nicht eintreten» zum Zug, wenn die Gemeinde den Antrag ablehnt. Dies sollte grundsätzlich nur im folgenden Fall vorkommen:
weil gewisse Dokumente noch fehlen und die Antragstellenden bereits zweimal gemahnt wurden.
Dass die Gemeinde nicht auf den Antrag eingetreten ist, sehen Sie als Institution unter «Resultate»:
Wenn Sie nun dort auf die nicht eingetretene Verfügung klicken, können Sie den entsprechenden Brief herunterladen, der an die Antragstellenden verschickt wird:
Die Nichteintretensverfügung ist ein Brief, in dem erklärt wird, weshalb die Gemeinde nicht auf den Antrag eintritt. Die Antragstellenden haben die Möglichkeit, mittels Mutation die gewünschten Dokumente nachträglich noch einzureichen.
Es gibt jedoch einen weiteren Grund, bei welchem mehrere Gemeinden die Möglichkeit «nicht eintreten» nutzen. Dies ist der Fall, wenn:
die Gemeinde in ihrem Reglement die Betreuungsgutscheinausgabe altersmässig beschränkt und die Kinder älter sind als diese Beschränkung.
Betreuung storniert
Damit eine Betreuung storniert werden kann, muss bereits ein verfügter Antrag vorliegen. Auch eine stornierte Betreuung muss von der Gemeinde fertig geprüft und verfügt werden.
Dass die Betreuung storniert wurde, sehen Sie als Institution in kiBon unter «Resultate», wenn Sie die «Verfügung als PDF anzeigen» herunterladen:
Geschlossen ohne Verfügung
Unter «Resultate» und «Betreuung» wird dieser Status angezeigt, wenn die Gemeinde entweder «ablehnen», «auf Verfügen verzichten» oder «Mutation ignorieren» wählt.
«Geschlossen ohne Verfügung» bedeutet nicht, dass die Antragstellenden keinen Betreuungsgutschein mehr erhalten oder keine Verfügung mehr besteht. Sondern, dass die Gemeinde aus einem bestimmten Grund darauf verzichtet hat, eine neue Verfügung zu erstellen. Es gilt somit die zuletzt verfügte Verfügung.
Die einzelnen Gründe werden nachfolgend genauer erklärt.
Ablehnen
Beim Verfügen einer Mutation, bei der es zu einer Änderung an der Höhe des Betreuungsgutscheins kommt, hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese abzulehnen oder zu verfügen.
Handelt es sich hingegen um eine identische Berechnung, so stehen «trotzdem verfügen» und «auf Verfügen verzichten» zur Auswahl.
Wählt die Gemeinde «ablehnen», so wechselt der Status zu «Geschlossen ohne Verfügung»:
Die Daten aus dieser Mutation werden zwar gespeichert, aber nicht verfügt. Es zählt somit die zuletzt verfügte Verfügung. In einer Folgemutation werden die Daten jedoch wieder berücksichtigt.
Auf Verfügen verzichten
Wenn eine Mutation erstellt wird, welche keine Änderung in der Verfügung veranlasst, erhält die Gemeinde beim Verfügen die Nachricht, dass die Berechnung identisch ist mit der letzten Verfügung.
Um die Mutation abzuschliessen, kann die Gemeinde entweder «trotzdem verfügen» oder «auf Verfügen verzichten» wählen:
Wenn die Gemeinde «trotzdem verfügen» wählt, wird eine neue Verfügung erstellt, und die Antragstellenden werden informiert, dass es eine neue Verfügung gibt, welche nun gültig ist.
Wenn die Gemeinde «auf Verfügen verzichten» klickt, bedeutet dies nicht, dass die Antragstellenden keinen Betreuungsgutschein mehr erhalten/keine Verfügung mehr haben. Sondern, dass die Gemeinde darauf verzichtet, eine neue, aber identische Verfügung zu erstellen. Die Mutation wechselt so in den Status «Geschlossen ohne Verfügung». Es gilt somit die zuletzt verfügte Verfügung.
Die Änderungen der Mutation werden nicht ignoriert, sondern gespeichert und bei der nächsten Mutation wieder mitberücksichtigt.
Beispiele:
Wenn bei einem Antrag zwei Mutationen bestehen und die zweite ohne Verfügung geschlossen wurde, dann zählt die Verfügung der ersten Mutation.
Nach der Nichteintretensverfügung wird eine Mutation erfasst, um den Antrag nochmals einzureichen. Sofern dieser danach abgelehnt wird, ist dies dann auch «geschlossen ohne Verfügung», somit gilt wieder die Nichteintretensverfügung.
Ignoriert
Dieser Status bezieht sich auf den aktuellen Stand des Antrages/der Mutation und ist oberhalb der Menüpunkte oder unter «alle Fälle» ersichtlich.
Bei einer Mutation der finanziellen Verhältnisse, die zu geringfügigen Reduktionen der Betreuungsgutscheine führt, kann die Gemeinde die Mutation ignorieren. Dieses Thema wird im folgenden Beitrag aus Sicht der Gemeinde ausführlich behandelt.
Die Möglichkeit «Mutation ignorieren» steht der Gemeinde ebenfalls zur Auswahl, wenn zwar eine Mutation erstellt wurde, aber keine Änderungen vorgenommen wurden.
Beispiel: Geben die Antragstellenden eine Mutation ohne Änderungen an die Gemeinde frei, so kann die Gemeinde diese Mutation zwar nicht löschen, aber diese ignorieren.
Bei «Mutation ignorieren» werden im Gegensatz zu «Ablehnen» die Änderungen der Mutation für die folgende Mutation nicht berücksichtigt. Die Angaben aus dem Vorgängerantrag/-mutation bleiben also weiterhin gültig.
Dass die Mutation ignoriert wurde, sehen Sie als Institution einerseits am Status der Mutation, und andererseits unter «Resultate» selbst: