In diesem Blogbeitrag wird erklärt, wie angegeben werden kann, dass die Betreuung aufgrund einer Platzierung durch die KESB erfolgt, welche Auswirkungen dies auf den Betreuungsgutschein bzw. den Tagesschultarif hat und wie korrigiert werden kann, falls die Frage zur KESB-Platzierung versehentlich mit «Ja» beantwortet wurde.
Kapitel:
Wo wird angegeben, dass die Betreuung aufgrund einer Platzierung der KESB erfolgt?
Wie kann die Angabe zur KESB-Platzierung bei einem Betreuungsgutschein korrigiert werden?
Wie kann die Angabe zur KESB-Platzierung bei einer Tagesschulanmeldung korrigiert werden?
Wie muss vorgegangen werden, wenn kiBon die Anpassung erst ab dem Folgemonat berücksichtigt?
Wo wird angegeben, dass die Betreuung aufgrund einer Platzierung der KESB erfolgt?
Im Antrag haben die Antragstellenden die Möglichkeit, im Menüpunkt «Betreuung» unterhalb der Institution anzugeben, dass die Betreuung aufgrund einer Platzierung durch die KESB erfolgt. Der Antrag wird dann wie gewohnt ausgefüllt. Reichen die Antragstellenden einen Papierantrag bei der Gemeinde ein und die Gemeinde erfasst den Papierantrag im System, so muss sie diese Frage ebenfalls beantworten.
Wie wird der Betreuungsgutschein/der Tagesschultarif berechnet, wenn die KESB-Frage mit «Ja» beantwortet wurde?
Betreuungsgutscheine:
Sofern die KESB-Frage mit «Ja» beantwortet wurde, wird kein Betreuungsgutschein berechnet, da die KESB die Betreuungskosten vollständig übernimmt.
Unter den Begründungen erscheint folgende Bemerkung:
«Die Betreuung erfolgt aufgrund einer durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordneten Kindesschutzmassnahme gemäss Artikel 307 Zivilgesetzbuch. Die Kosten werden durch die KESB übernommen, d. h. es wird auch kein Betreuungsgutschein ausgestellt.»
Tagesschulanmeldungen:
Bei einer Tagesschulanmeldung kommt in diesem Fall der Maximaltarif für die ganze Periode zum Zuge, da bei einer Platzierung durch die KESB diese die Betreuungskosten übernimmt.
Wie kann die Angabe zur KESB-Platzierung bei einem Betreuungsgutscheinkorrigiert werden?
Der Antrag für Betreuungsgutscheine ist korrekt ausgefüllt, die Betreuung richtig eingetragen, das massgebende Einkommen beträgt nicht mehr als CHF 160’000.- und kiBon berechnet trotzdem keinen Betreuungsgutschein: Dies kann daran liegen, dass unter dem Menüpunkt «Betreuung» die KESB-Frage mit «Ja» beantwortet wurde. Falls diese Frage versehentlich mit «Ja» beantwortet wurde, kann dies mithilfe einer Mutation korrigiert werden.
Um eine Mutation zu erstellen, wird das aktuelle Datum eingegeben.
Danach wird zum Menüpunkt «Betreuung» navigiert, die Antwort auf die KESB-Frage beim entsprechenden Kind angepasst und die Betreuung gespeichert.
Unter den Resultaten kann dann überprüft werden, ob die Berechnung korrekt ist, d. h., ob nun ein Betreuungsgutschein berechnet wird.
Wie kann die Angabe zur KESB-Platzierung bei einer Tagesschulanmeldung korrigiert werden?
Wird bei einer Tagesschulanmeldung der Maximaltarif berechnet, obwohl die Betreuung korrekt erfasst ist und das massgebende Einkommen unter CHF 160’000.- liegt, kann es auch bei der Tagesschulanmeldung daran liegen, dass die KESB-Frage mit «Ja» beantwortet wurde. Bei einer Tagesschulanmeldung muss keine Mutation erstellt werden, um dies anzupassen. Hierbei genügt es, mit Hilfe des Buttons «Angaben korrigieren», die Bearbeitung dieser Ansicht wieder zu aktivieren und somit die Antwort auf die KESB-Frage anzupassen. Dieser Button befindet sich im Menüpunkt «Betreuung» auf der Anmeldemaske mit den Modulen.
Die Gemeinde kann somit die Antwort anpassen. Damit kiBon die Anpassung übernimmt, muss zum Schluss der Button «Akzeptieren» gedrückt werden.
Die Antragstellenden werden per automatisch generiertem E-Mail über die Anpassung des Tarifs informiert.
Wie muss vorgegangen werden, wenn kiBon die Anpassung erst ab dem Folgemonat berücksichtigt?
Es kann sein, dass der Betreuungsgutschein resp. der vergünstigte Tagessschultarif nach der erfolgten Korrektur erst auf den Folgemonat korrekt berechnet wird. Dies ist der Fall, wenn die Korrektur (KESB «Ja» zu «Nein») im Antrag erst nach dem Monat des Einreichens getätigt wurde.
In diesem Fall kann mit dem Alternativdatum gearbeitet werden, sodass die Berechnung korrekt ist (siehe Blogbeitrag Alternativdatum).
Wie muss vorgegangen werden, wenn hingegen zuerst gilt «KESB: Nein» und ab einem bestimmten Zeitpunkt «KESB: Ja»?
Wurde im Antrag die Frage zur KESB mit Nein beantwortet und somit ein Betreuungsgutschein/vergünstigter Tarif berechnet, nun aber erfolgt die Platzierung ab einem bestimmten Zeitpunkt durch die KESB, so muss mit einer Mutation das Häkchen zu «KESB: Ja» geändert werden.
Das Setzen des Alternativdatums, um ab dem Zeitpunkt der KESB-Platzierung keinen Betreuungsgutschein resp. den Maximaltarif zu erhalten, funktioniert hier nicht. In einem solchen Fall muss mit einem Workaround gearbeitet werden. Es stehen die folgenden Varianten zur Auswahl:
Die Gemeinde beendet die Beschäftigung auf das gewünschte Datum, so dass es danach keinen Betreuungsgutschein/vergünstigten Tarif mehr berechnet. Unbedingt vor dem Verfügen eine entsprechende Begründung hinterlegen.
Die Platzbestätigung wird von der Institution so abgeändert, dass ab dem Zeitpunkt der KESB-Platzierung keine Betreuung mehr vorliegt. So wird ebenfalls kein Betreuungsgutschein/vergünstigter Tarif für die betroffenen Monate berechnet. Hier unbedingt auch vor dem Verfügen eine entsprechende Begründung hinterlegen.
Beide Lösungen sind nicht perfekt, da die Anpassung nicht der Wahrheit entspricht (Beschäftigung resp. Betreuung existiert ja eigentlich). Variante 1 ist deutlich schneller durch die Gemeinde zu erledigen, da nicht erst noch die Institution involviert werden muss.