kiBon Version 2024.3.0 / 2024.3.1 / 2024.3.2 – Release vom 21.02.2024

Gemeinde/Institution: Kontrolle der sprachlichen Indikation durch Leistungserbringer

Liegt eine sprachliche Indikation vor, hat die Betreuung durch einen geeigneten Leistungserbringer in der Amtssprache zu erfolgen, in der das betroffene Kind der Förderung bedarf.

Bei der Platzbestätigung eines solchen Kindes wird bei Anträgen ab Periode 24/25 folgende Checkbox angezeigt, die durch die Institution angewählt werden muss.

Bei Kitas:

Bei Tagesfamilienorganisationen:

Wird die Checkbox nicht gesetzt, wird der Anspruch aufgrund sprachlicher Indikation nicht gegeben und auf der Verfügung erscheint die folgende Begründung:

Gemeinde: Beschäftigungspensum von Antragsteller 2 wird bei Spezialfall nicht mehr abgefragt

Bei folgendem Spezialfall fragte kiBon bisher nach dem Beschäftigungspensum des Antragstellers 2 (anderer Elternteil), obwohl dieses für den Antrag irrelevant ist, da nur jenes des obhutsberechtigten Elternteils zählt):

  • Konkubinat ohne gemeinsames Kind
  • Konkubinat wird während der Periode 2-jährig
  • Obhut: Nein
  • Unterhaltsvereinbarung: Nein, wir wollen keine Unterhaltsvereinbarung abschliessen

Neu wird in einem solchen Fall das Beschäftigungspensum des anderen Elternteils korrekterweise nicht mehr verlangt. Ab dem Datum, an welchem das Konkubinat 2-jährig wird, wird der Antrag beendet und ein neuer Papierantrag muss erstellt werden, da ab dann nicht mehr der andere Elternteil als «Antragsteller 2» gilt, sondern neu der Konkubinatspartner. Darauf wird im Menüpunkt «Familiensituation» mit der folgenden Meldung aufmerksam gemacht:

Auch in der Verfügung unter «Begründung» steht ein entsprechender Hinweis:

Gemeinde: Nachweis unter «Dokumente» notwendig bei Einkommen im vereinfachten Verfahren

Falls die Antragstellenden ein Einkommen im vereinfachten Verfahren erzielt haben, wurde bisher im Menüpunkt «Dokumente» nur nach der Veranlagung gefragt. In dieser ist jedoch nicht ersichtlich, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Aus diesem Grund wird neu in einem solchen Fall unter «Dokumente» ein entsprechender Nachweis verlangt.

Gemeinde: Fallnummer und Periode neu in Betreff bei automatisch generierten Mails

Bei automatisch generierten E-Mails steht neu im Betreff die Fallnummer sowie Periode, damit klar wird für welchen Antrag die Mail gesendet wurde.

Gemeinde: eigenes Logo für Tagesschulen

Es gibt Gemeinden, die die Betreuungsgutscheine nicht selber ausstellen und sich deshalb mit anderen Gemeinden zusammenschliessen. Wenn solche Gemeinden hingegen das Tagesschulangebot selber betreuen, erschien bisher auf der Korrespondenz dennoch das Logo der anderen Gemeinde, da nur ein Logo pro Gemeinde hinterlegt werden konnte.

Neu ist es möglich, in den Stammdaten der Gemeinde unter der Lasche «Tagesschule» mittels Klick auf die Checkbox «Ein alternatives Logo für Tagesschulen» verwenden» ein separates Logo hochzuladen, welches auf sämtlicher Korrespondenz betreffend Tagesschule abgebildet wird.

Dies kann so aussehen:

Diverses

  • Allgemeine Verbesserungen und kleinere Anpassungen
  • Allgemeine Weiterentwicklungen kiBon