kiBon Version 2020.7.0 / 2020.8.0 – Aktualisierungen

Gesuch von Prüfung durch Steuerbüro zurückholen

Gesuche, welche versehentlich in den Status «Prüfung durch Steuerbüro» gesetzt wurden, obwohl die Gemeinde keinen Benutzer «Sachbearbeiter Steuerbüro der Gemeinde» hat, können neu wieder zurückgeholt werden.

Beispiel:

Dies kann auch dazu dienen, wenn Sie als Admin/Sachbearbeiter BG/TS selbst Einblick in die Steuerdaten/Steuerveranlagungen haben und später einmal einen Antrag anhand der definitiven Steuerveranlagung überprüfen möchten. Sie können den Antrag mittels Klick auf «Prüfung durch Steuerbüro der Gemeinde» in den Status «Prüfung Steuerbüro der Gemeinde» setzen:

somit ist der Antrag danach unter «Alle Fälle» im Status «Prüfung Steuerbüro der Gemeinde»

Wenn die definitive Veranlagung da ist, können Sie diesen Antrag überprüfen und danach die Prüfung mittels neuen Buttons «von Prüfung Steuerbüro zurückholen» wieder abschliessen.

Stammdatenanpassung

Einstellungen zu Beschwerden sind neu im Tab «Betreuungsgutscheine» zu finden.

Schulungsvideos für Eltern auf Startseite

Es gibt neu ein kurzes Schulungsvideo für Eltern, welches auf der Startseite von kiBon eingebettet wurde.

ZEMIS-Nummer Format

Die ZEMIS-Nummer kann in folgenden Formaten erfasst werden:

012345678.9
012.345.678.9
012.345.678-9

Nach dem Abspeichern wird die ZEMIS-Nummer automatisch ins Format 012345678.9 umgewandelt.

Info Einreichung Freigabequittung bei Mutation nicht angezeigt

Der Satz «Bitte senden Sie uns die unterschriebene Freigabequittung nach der Einreichung des Antrags umgehend per Post» war bei einer Mutation verwirrend für die Antragsteller und wurde bei der Mutation entfernt.

«Angaben für Tagesschulanmeldung nicht notwendig» besser ersichtlich

Bei einer Tagesschulanmeldung muss das Beschäftigungspensum nicht angegeben werden. Diese Information wurde oftmals überlesen. Neu wird auffälliger darauf hingewiesen:

Zudem ist «Beschäftigungspensum hinzufügen» bei einer reinen Tagesschulanmeldung nicht mehr möglich. Somit werden auch nicht unnötig Dokumente verlangt, wenn die Antragsteller gar kein Beschäftigungspensum angeben müssten.

Erklärung Einkommensverschlechterung besser erläutert

Die Erklärung unter «Einkommensverschlechterung» wird ausführlicher erläutert:

«Wenn Ihr massgebendes Einkommen ab {Jahr1} bleibend tiefer ist als im Jahr {Basisjahr} füllen Sie bitte beide Jahre aus.»

Falls nur Jahr 1 angeklickt wird, werden die Eltern anhand eines Pop-Ups darauf hingewiesen, dass ab {Jahr2} wieder das Einkommen des {Basisjahr} gilt:
«Sie haben die EKV nur für {Jahr1} deklariert. In diesem Fall gilt für das Jahr {Jahr2} wieder das Einkommen des Jahres {Basisjahr}. Wollen Sie fortfahren?»

Infotext Selbstständigkeit

Der Infotext beim Info-Button zum Thema Selbstständigkeit wurde angepasst:

«Bei selbstständig Erwerbenden ergibt sich das Einkommen aus dem durchschnittlichen Geschäftsgewinn der vergangenen drei Jahre. Tragen Sie je Jahr den entsprechenden Gewinn ein. War man in einem dieser Jahre nicht selbstständig wird das Feld leer gelassen. War man selbstständig, hat jedoch keinen Geschäftsgewinn gemacht, muss «0 (null)» eingetragen werden, damit das Jahr in die Berechnung des durchschnittlichen Geschäftsgewinns miteinbezogen wird. Das System berechnet den durchschnittlichen Geschäftsgewinn nur mit den Jahren, bei denen eine Zahl eingetragen wurde.

Einzelunternehmen tragen den in der Steuererklärung ausgewiesenen Geschäftsgewinn des Formulars 9 (Ziffer 9210) oder bei selbständiger Erwerbstätigkeit in Land- und Forstwirtschaft des Formulars 10 (Ziffer 9210) ein.

Kommandit-, Kollektiv- und Baugesellschaft sowie Erben- und Miteigentümergemeinschaften tragen den Anteil am Einkommen des Formulars 8, (Ziffer 8.1, 8.2 oder 8.3) ein.

Quellenbesteuerte tragen den Gewinn aus Ihren Erfolgsrechnungen ein.»

Verlangte Dokumente, wenn Steuererklärung bereits ausgefüllt wurde

kiBon verlangte bisher, auch wenn die Steuererklärung bereits ausgefüllt wurde, je nachdem noch folgende Nachweise:

  • Nachweis über den Nettolohn z.B. Jahreslohnausweise
  • Nachweis über Familienzulagen
  • Nachweis über Ersatzeinkommen
  • Nachweis über erhaltene Alimente – Unterhaltsbeiträge
  • Nachweis über geleistete Alimente
  • Nachweis über das Vermögen
  • Nachweis über die Schulden
  • Nachweis über Geschäftsgewinn, z.B. Erfolgsrechnungen (und minus 1 und 2)

Neu wird dies nicht mehr verlangt, sofern die Antragsteller angekreuzt haben, dass sie die Steuererklärung bereits ausgefüllt haben. Somit müssen sie nur noch die Steuererklärung hochladen.

Nachweis über Vermögen: kommt nicht mehr, wenn keine Vergünstigung gewünscht

Wenn keine Vergünstigung bei Tagesschulanmeldungen gewünscht ist, wurden die Dokumente über das Vermögen bisher trotzdem verlangt. Dies wurde geändert. Nun verlangt kiBon diese Dokumente nicht mehr, wenn keine Vergünstigung gewünscht ist.

Statistik Kanton/Kinder/Antragsteller-Kinder-Betreuung

In den Statistiken Kanton, Kinder und Antragsteller-Kinder-Betreuung waren bisher die Kosten: «Vollkosten», «Elternbeitrag» und «Gutschein» ersichtlich. Neu ist der Gutschein noch aufgeteilt in: «Gutschein Kanton» und «Gutschein Gemeinde» sowie «Anspruch Kanton» und «Anspruch Gemeinde». Diese Aufteilung dient nur Gemeinden, welche einen zusätzlichen Gutschein gewähren. Bei den restlichen Gemeinden wird «Anspruch/Gutschein Gemeinde» gleich null sein.

Tagesschulstatistik wurde angepasst

Neu sind folgende Angaben in der Statistik ergänzt:

  • Anzahl bestätigte Anmeldungen
  • Anzahl abgelehnte Anmeldungen
  • Anzahl offene Anmeldungen
  • Nicht freigegebene Anmeldungen werden anonym angezeigt. Somit sieht die Tagesschule, wie viele Anmeldungen für welche Module noch in Bearbeitung sind, jedoch noch nicht freigegeben wurden.

Einige Korrekturen wurden vorgenommen.

Sortierung Scolaris Module / auch im PDF

Scolaris Module wurden nach Zeit und dann nach Bezeichnung sortiert. Neu werden die Module nach Scolaris 01 – 10 sortiert.

Diverses

Verschiedene kleinere Verbesserungen und Fehlerkorrekturen wurden vorgenommen.