Schnittstelle zum Steuersystem

KiBon verfügt ab dem 4. April 2022 über eine Schnittstelle zum Steuersystem für die Periode 2022/23. Mit dieser Schnittstelle wird den Antragstellern das Ausfüllen des Antrages erleichtert, da die Steuerdaten direkt aus dem Steuersystem bezogen werden können.

Dafür müssen die Antragstellenden bestätigen, dass kiBon auf die Steuerdaten der Antragstellenden zugreifen darf.

Sofern die Antragsteller dies bestätigen, versucht kiBon die finanziellen Verhältnisse direkt aus dem Steuersystem abzurufen. Falls dies erfolgreich ist, ist die finanzielle Situation für die Antragsteller automatisch ausgefüllt und nicht mehr bearbeitbar. Es müssen auch keine Dokumente dazu hochgeladen werden. Nur noch die Frage zum Einkommen im vereinfachten Verfahren muss ausgefüllt werden.

Bei zwei Antragstellenden wird bei separaten Steuererklärungen die Berechtigungsfrage für beide Antragsteller gestellt. Antragssteller 1 gibt sein Einverständnis direkt im Antrag. Für Antragsteller 2 braucht es zuerst noch eine Verknüpfung zum BE-Login, mit welchem die Steuererklärung ausgefüllt wurde. Hier wird man von kiBon durch den Prozess geführt. Dieser Prozess wird weiter unten beschrieben.

Achtung: Daten, welche in kiBon importiert werden, können aufgrund von bereits durch die Steuerverwaltung vorgenommenen Korrekturen abweichen von den Daten, welche in der Steuerklärung in TaxMe angegeben wurden. Es wird immer der aktuellste Stand importiert.

Frage zum vereinfachten Verfahren:

Hier muss das Einkommen, welches im vereinfachten Abrechnungsverfahren erzielt und deshalb quellenbesteuert wurde, z.B. aus Tätigkeiten in der Haushaltsreinigung angegeben werden. Die Daten müssen weiterhin manuell kontrolliert werden .


Änderung der Aufteilung bei gemeinsamen Steuererklärungen

Sofern die Abfrage erfolgreich war und alle Daten aus dem Steuersystem importiert wurden, kann man die Daten nicht mehr überschreiben. Die Werte, welche in der Steuererklärung gemeinsam angegeben wurden, werden 50:50 zwischen beiden Antragstellenden aufgeteilt. Diese Aufteilung kann mittels Klick auf “Aufteilung ändern” noch angepasst werden. Die Aufteilung ist nur von Bedeutung, wenn im Lauf der Tarifperiode eine Trennung erfolgt. Die Summe der Werte muss dem aus den Steuerdaten abgerufenen Wert entsprechen.


Abfrage nicht erfolgreich

Es gibt Fälle, bei denen die Abfrage der finanziellen Verhältnisse aus dem Steuersystem nicht möglich ist. Dies kann folgende Gründe haben:

  • es ist keine ZPV-Nummer (welche bei der Steuererklärung hinterlegt ist) mit dem BE-Login verknüpft
    • es wird eine andere E-Mail-Adresse für kiBon benutzt als für das Login im TaxMe (zwei verschiedene BE-Login erstellt)
    • TaxMe wurde noch nicht mit dem BE-Login verknüpft
  • die Steuererklärung wurde noch nicht ausgefüllt
    (Achtung: Nach der Freigabe der Steuererklärung in TaxMe, kann es ein paar Tage dauern, bis die Abfrage erfolgreich sein kann)
  • Geburtsdatum ist falsch in kiBon hinterlegt
  • die Antragsteller sind Quellenbesteuert
  • es ist ein unterjähriger Fall
  • verheiratete Antragstellende: Gemeinsam eingereichte Steuererklärung, in kiBon jedoch angegeben, dass die Steuererklärung alleine ausgefüllt wurde
  • zwei Antragstellende: Geburtsdatum Antragsteller 2 stimmt nicht mit dem der Steuererklärung überein (andere/-r Partner/-in)

Die entsprechende Begründung wird in kiBon angezeigt.

Falls die Abfrage zum Steuersystem nicht erfolgreich ist, müssen die Antragstellenden die finanziellen Verhältnisse wie bis anhin manuell ausfüllen.

In diesem Fall muss die Gemeinde weiterhin die finanziellen Verhältnisse aufgrund der hochgeladenen Dokumente (Steuererklärung, Lohnausweise, Nachweise etc.) kontrollieren, um den Antrag zu bearbeiten.


Abfrage Erneut versuchen

Sofern das Problem für die nicht erfolgreiche Abfrage direkt behoben werden kann (z.B. falsches Geburtsdatum korrigieren, Frage betr. alleiniger Steuererklärung korrigieren etc.), kann die Abfrage erneut gestartet werden:

Falls die ZPV-Nummer nicht mit dem BE-Login verknüpft ist, kommt eine Meldung mit dem Hinweis, dass dies nachgeholt werden kann. Die Antragstellenden müssen dafür auf “Klicken Sie hier, um eine Einladungsmail zu erhalten” klicken:

Nun kann die E-Mail-Adresse eingetragen werden, mit welcher das BE-Login für die Steuerdaten erstellt wurde:

Somit erhalten die Antragstellenden eine Einladung mit einem Link auf diese E-Mail-Adresse.

Mittels Klick auf diesen Link gelangen sie zum BE-Login und können sich dort anmelden, um das BE-Login mit Ihrem Antrag in kiBon zu verknüpfen. Danach kann die Abfrage erneut versucht werden.


Finanzielle Situation zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen:

Mit dem Einverständnis der Antragsstellenden können die Gemeinden die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen automatisch überprüfen, sobald die Steuerveranlagung vorliegt. Diese Funktion befindet sich noch in der Umsetzung. Der Kanton wird die Gemeinden informieren, sobald hierzu mehr Informationen zum Prozess vorliegen.