Schnittstelle zum Steuersystem

KiBon verfügt seit dem 4. April 2022 über eine Schnittstelle zum Steuersystem. Mit dieser Schnittstelle wird den Antragstellern das Ausfüllen des Antrages erleichtert, da die Steuerdaten direkt aus dem Steuersystem bezogen werden können.

Dafür müssen die Antragstellenden bestätigen, dass kiBon auf die Steuerdaten der Antragstellenden zugreifen darf.

Sofern die Antragstellenden dies bestätigen, versucht kiBon die finanziellen Verhältnisse direkt aus dem Steuersystem abzurufen. Falls dies erfolgreich ist, ist die finanzielle Situation für die Antragstellenden automatisch ausgefüllt und nicht mehr bearbeitbar, ausser die Antragstellenden erstellen eine Mutation. Es müssen auch keine Dokumente dazu hochgeladen werden. Nur noch die Frage zum Einkommen im vereinfachten Verfahren muss ausgefüllt werden.

Bei zwei Antragstellenden wird bei separaten Steuererklärungen die Berechtigungsfrage für beide Antragsteller gestellt. Antragssteller 1 gibt sein Einverständnis direkt im Antrag. Für Antragsteller 2 braucht es zuerst noch eine Verknüpfung zum BE-Login, mit welchem die Steuererklärung ausgefüllt wurde. Hier wird man von kiBon durch den Prozess geführt. Dieser Prozess wird weiter unten beschrieben.

Achtung: Daten, welche in kiBon importiert werden, können aufgrund von bereits durch die Steuerverwaltung vorgenommenen Korrekturen abweichen von den Daten, welche in der Steuerklärung in TaxMe angegeben wurden. Es wird immer der aktuelle Stand importiert.
Nach der definitiven Veranlagung wird noch eine 44-tägige Rechtsfrist abgewartet, bevor die Daten der Steuerveranlagung mittels Schnittstelle abgefragt werden können.

Kapitel:

Voraussetzungen für Steuerabruf

Die folgenden Voraussetzungen müssen für den automatischen Steuerabruf gegeben sein:

  • Die Benutzenden müssen die Steuererklärung mit dem BE-Login eingereicht haben. In diesem Fall haben Sie einen ID-Nachweis erbracht.
  • Die Benutzenden müssen dasselbe BE-Login für das Ausfüllen des kiBon Antrags benutzen, wie sie auch für das Ausfüllen der Steuererklärung benutzt haben
  • In diesem Fall wird die ZPV-Nummer des Benutzers beim Login an kiBon übergeben. Diese ZPV-Nummer wird verwendet, um die Steuerdaten abzufragen. Bei verheirateten Personen kann auch das BE-Login des Partners verwendet werden. Nähere Infos dazu unter «Spezialfall verheiratete Paare»

Wie funktioniert der Steuerabruf?

Nachdem die Antragstellenden «Steuerdaten abholen» geklickt haben, passiert im Hintergrund folgendes:

  • Falls die Abfrage funktioniert, werden die Daten im Menüpunkt «finanzielle Verhältnisse» automatisch ausgefüllt.
  • Bei Ehepaaren werden die Daten beider Antragstellenden ausgefüllt. Bestimmte Werte, die nicht einem Antragsteller direkt zugewiesen werden können, werden initial 50:50 aufgeteilt. Diese Aufteilung kann über «Aufteilung ändern» geändert werden, was insbesondere bei einer Trennung relevant wird.
  • Bei der Abfrage können verschiedene Fehlermeldungen auftreten. Diese werden im Kapitel «Fehlermeldungen» genauer beschrieben.
  • Bei einem Antrag mit einem Konkubinatspaar kann die Steuerabfrage für beide Konkubinatspartner separat gemacht werden.

Abfrage nicht erfolgreich

Es gibt Fälle, bei denen die Abfrage der finanziellen Verhältnisse aus dem Steuersystem nicht möglich ist. Dies kann folgende Gründe haben:

  • es ist keine ZPV-Nummer (welche bei der Steuererklärung hinterlegt ist) mit dem BE-Login verknüpft
  • es wird eine andere E-Mailadresse für kiBon benutzt als für das Login im TaxMe (zwei verschiedene BE-Login erstellt)
  • TaxMe wurde noch nicht mit dem BE-Login verknüpft
  • die Steuererklärung wurde noch nicht ausgefüllt
    (Achtung: Nach der Freigabe der Steuererklärung in TaxMe, kann es ein paar Tage dauern, bis die Abfrage erfolgreich sein kann)
  • Geburtsdatum ist falsch in kiBon hinterlegt
  • die Antragsteller sind quellenbesteuert
  • es ist ein unterjähriger Fall
  • verheiratete Antragstellende: Gemeinsam eingereichte Steuererklärung, in kiBon jedoch angegeben, dass die Steuererklärung alleine ausgefüllt wurde
  • Verheiratetet Antragstellende: allein eingereichte Steuererklärung, in kiBon jedoch angegeben, dass die Steuererklärung gemeinsam eingereicht wurde.
  • zwei Antragstellende: Geburtsdatum Antragsteller 2 stimmt nicht mit dem der Steuererklärung überein (andere/-r Partner/-in)

Die entsprechende Begründung wird in kiBon angezeigt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel «Fehlermeldungen».

Falls die Abfrage zum Steuersystem nicht erfolgreich ist, müssen die Antragstellenden die finanziellen Verhältnisse wie bis anhin manuell ausfüllen.

In diesem Fall muss die Gemeinde weiterhin die finanziellen Verhältnisse aufgrund der hochgeladenen Dokumente (Steuererklärung, Lohnausweise, Nachweise etc.) kontrollieren, um den Antrag zu bearbeiten.

Fehlermeldungen

Folgende Fehlermeldungen können bei der Steuerabfrage auftreten:

Fehlermeldung in kiBon Detaillierte Erklärung
Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich. Grund dafür kann sein, dass die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt oder noch nicht bearbeitet wurde. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie das Geburtsdatum von Antragsteller 1 korrekt ausgefüllt haben. Üblicherweise ist in diesem Zustand die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt. Nach Eingabe der Steuererklärung können auch ein paar Tage vergehen, bis diese über die Schnittstelle abrufbar ist.
Eine weitere Möglichkeit für diesen Fehler ist, dass das Geburtsdatum des Antragstellers, für welchen die Steuerdaten abgefragt werden, falsch eingegeben wurde. kiBon sendet die ZPV-Nummer der steuerpflichtigen Person, sowie deren Geburtsdatum an die Steuerschnittstelle. Die Steuersysteme prüfen, ob die beiden Angaben übereinstimmen und falls nicht, erhalten wir diese Antwort.
Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich. Die Abfrage liefert eine Steuererklärung als Resultat, die für eine Einzelperson eingereicht wurde. Sie haben angegeben, dass die Steuererklärung gemeinsam mit einer anderen Person eingereicht wurde. Die Antragstellenden haben in kiBon angegeben, dass die Steuererklärung zusammen ausgefüllt wurde. Die Schnittstelle findet aber nur eine Steuererklärung, die alleine ausgefüllt wurde.
Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich. Die Abfrage liefert eine Steuererklärung als Resultat, die gemeinsam mit einer anderen Person eingereicht wurde. Sie haben angegeben, dass die Steuererklärung alleine eingereicht wurde. Die Antragstellenden haben in kiBon angegeben, dass die Steuererklärung alleine eingereicht wurde. Die Schnittstelle findet aber nur eine Steuererklärung, die zusammen mit einem Partner ausgefüllt wurde (verheiratet, eingetragene Partnerschaft).
Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich. Das Geburtsdatum von Antragsteller 2 gemäss Steuererklärung stimmt nicht mit dem Geburtsdatum überein, das in kiBon angegeben wurde. Dieser Fehler kommt nur bei einer gemeinsam eingereichten Steuererklärung vor. kiBon sendet in diesem Fall die ZPV-Nummer von Antragsteller 1 und die Geburtsdaten von Antragsteller 1 und Antragsteller 2 an die Steuersysteme. Diese prüfen, ob das Geburtsdatum von Antragsteller 2 mit dem Geburtsdatum vom Partner der Steuererklärung übereinstimmt. Falls nicht, wird dieser Fehler gesendet.
Siehe auch «Spezialfall verheiratete Paare»
Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich. Die Abfrage liefert eine unterjährige Steuererklärung als Antwort. Sie müssen die Daten manuell eingeben und die entsprechenden Belege einreichen. Bei unterjährigen Fällen können die Steuersysteme keine Angaben liefern. Das ist z.B. bei einem Todesfall oder bei Zuzug innerhalb des abgefragten Steuerjahres so. Diese Fehlermeldung kommt direkt aus den Steuersystemen. Der Steuerfall wurde aber korrekt gefunden und es würde in diesem Fall keinen Sinn machen, das Geburtsdatum etc. zu überprüfen.
Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich. Für Mailadresse ist keine ZPV-Nummer hinterlegt. Diese Nachricht kommt direkt aus kiBon. kiBon findet für den Antragsteller 1 keine ZPV-Nummer. Dies kann sein, wenn im BE-Login kein ID-Nachweis gemacht wurde (Steuerdaten nicht mit diesem BE-Login ausgefüllt) oder wenn sich der Antragsteller mit einem anderen BE-Login eingeloggt hat.
Das korrekte BE-Login kann auch nachträglich verknüpft werden. Siehe dazu «BE-Login nachträglich verknüpfen»
Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich. Für Antragsteller 2 ist keine ZPV-Nummer hinterlegt. Diese Nachricht kommt direkt aus kiBon. In einem Antrag mit Konkubinat wurde versucht, die Steuerdaten von Antragsteller 2 abzufragen. Diese wurden aber noch nicht mit kiBon verknüpft, oder ein falsches BE-Login wurde verknüpft. Siehe dazu «BE-Login nachträglich verknüpfen»
Abweichender Partner. Die Daten müssen manuell ausgefüllt werden. Dieser Fehler kommt direkt aus den Steuersystemen und betrifft selbständige steuerpflichtige Personen mit einer Veränderung der Haushaltstruktur (Trennung/Scheidung/Heirat) in den zwei Vorperioden (N-2 und N-1). Begründung der Steuersysteme: «Je nach der Konstellation können wir die Zahlen aus Vorperioden nicht sicherstellen, besonders wenn der Ex-Mann oder die Ex-Frau eine neue Partnerschaft startet.»
Der Steuerfall wurde aber korrekt gefunden und es würde in diesem Fall keinen Sinn machen, das Geburtsdatum etc. zu überprüfen.
Unregelmässigkeit in der Veranlagung. Die Daten müssen manuell ausgefüllt werden. Falls die steuerpflichtige Person nach Ermessen veranlagt wird (Ermessenstaxation), dann liefern die Steuersysteme keine Daten. Aufgrund des Steuergeheimnisses darf dies aber in kiBon nicht so ausgewiesen werden. Wir zeigen in diesem Fall die Meldung «Unregelmässigkeit in der Veranlagung».
Der Steuerfall wurde aber korrekt gefunden und es würde in diesem Fall keinen Sinn machen, das Geburtsdatum etc. zu überprüfen.

Abfrage erneut versuchen

Sofern das Problem für die nicht erfolgreiche Abfrage direkt behoben werden kann (z.B. falsches Geburtsdatum korrigieren, Frage betreffend alleiniger Steuererklärung korrigieren etc.), kann die Abfrage erneut gestartet werden:

BE-Login nachträglich verknüpfen

Falls die ZPV-Nummer nicht mit dem BE-Login verknüpft ist, kommt eine Meldung mit dem Hinweis, dass dies nachgeholt werden kann. Die Antragstellenden müssen dafür auf «Klicken Sie hier, um eine Einladungsmail zu erhalten» klicken:

Nun kann die E-Mailadresse eingetragen werden, mit welcher das BE-Login für die Steuerdaten erstellt wurde:

Die Antragstellenden erhalten dann eine Einladung mit einem Link auf diese Mailadresse.

Wichtig ist, dass die Antragstellenden zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in kiBon eingeloggt sind. Mittels Klick auf diesen Link gelangen sie zum BE-Login und können sich dort anmelden, um das BE-Login (ZPV-Nummer) mit ihrem Antrag in kiBon zu verknüpfen. Danach kann die Abfrage erneut versucht werden.

Derselbe Prozess ist auch für Paare möglich, die die Steuererklärung nicht gemeinsam ausfüllen (Konkubinat). In diesem Fall hat der Antragsteller 2 initial nie ein verknüpftes BE-Login, weil dieses zum Antragsteller 1 gehört und die Steuerdaten nicht zusammen ausgefüllt werden. Falls der Antragsteller 2 die Steuerdaten also auch abfragen muss, muss der oben genannte Prozess für Antragsteller 2 gestartet werden.

Spezialfall verheiratete Paare

Verheiratete Paare haben je eine eigene ZPV-Nummer, aber eine gemeinsame Steuererklärung.

  • TaxMe wurde mit dem BE-Login des Mannes ausgefüllt.
  • Die Frau macht den Antrag in kiBon.
  • Da die Frau allerdings weiss, dass sie das BE-Login verwenden muss, mit dem die Steuerdaten ausgefüllt wurden, loggt sie sich mithilfe des BE-Logins des Mannes in kiBon ein.
  • (Die Steuerabfrage würde auch mit ihrem eigenen BE-Login funktionieren, da die beiden ja verknüpft sind. Das weiss die Frau aber nicht.)
  • kiBon erhält jetzt die ZPV-Nummer des Mannes, die Frau gibt aber sich als Antragstellerin 1 ein. kiBon schickt also die ZPV-Nummer des Mannes und das Geburtsdatum der Frau an die Steuersysteme. Dort schlägt die Prüfung des Geburtsdatums fehl.

kiBon behandelt diesen Spezialfall folgendermassen: Bei gemeinsam ausgefüllten Anträgen versendet kiBon zuerst die ZPV-Nummer zusammen mit dem Geburtsdatum von Antragsteller 1. Falls eine Fehlermeldung zurückkommt (Geburtsdatum stimmt nicht überein), schickt kiBon dieselbe ZPV-Nummer noch einmal zusammen mit dem Geburtsdatum von Antragsteller 2. Falls in diesem Fall Steuerdaten empfangen werden, wird der Antrag entsprechend ausgefüllt.

Frage zum vereinfachten Verfahren

Hier muss das Einkommen, welches im vereinfachten Abrechnungsverfahren erzielt und deshalb quellenbesteuert wurde, z.B. aus Tätigkeiten in der Haushaltsreinigung angegeben werden. Die Daten müssen weiterhin manuell kontrolliert werden .

Durchschnittlicher Geschäftsgewinn bei Selbstständigkeit

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://blog.kibon.ch/selbststaendigkeit-durchschnittlicher-geschaeftsgewinn/.

Änderung der Aufteilung bei gemeinsamen Steuererklärungen

Sofern die Abfrage erfolgreich war und alle Daten aus dem Steuersystem importiert wurden, kann man die Daten nicht mehr überschreiben. Die Werte, welche in der Steuererklärung gemeinsam angegeben wurden, werden 50:50 zwischen beiden Antragstellenden aufgeteilt. Diese Aufteilung kann mittels Klick auf «Aufteilung ändern» noch angepasst werden. Die Aufteilung ist nur von Bedeutung, wenn im Laufe der Tarifperiode eine Trennung erfolgt. Die Summe der Werte muss dem aus den Steuerdaten abgerufenen Wert entsprechen.

Finanzielle Situation zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen

Mit dem Einverständnis der Antragsstellenden können die Gemeinden die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen automatisch überprüfen, sobald die Steuerveranlagung vorliegt.

Mehr Informationen dazu finden Sie im Blogbeitrag Veranlagungsschnittstelle.