kiBon Version 2020.5.1 – Aktualisierungen

Aktuell

Der letzte Beitrag zu den Aktualisierungen ist bereits längere Zeit her. In dieser Zeit wurde viel entwickelt und verbessert, und es gibt unter anderem mit der neuen Erweiterung für Tagesschulanmeldungen ziemlich viel Neues in kiBon. In der Zwischenzeit haben auch bereits die Schulungen für Gemeinden zu den Tagesschulanmeldungen stattgefunden, weshalb wir hier in diesem Beitrag nicht mehr detailliert auf die Neuerungen betreffend Tagesschulanmeldungen eingehen. Falls Sie dennoch mehr über die Tagesschulen wissen möchten, können Sie sich unter den Tutorials das Tagesschultutorial ansehen.
Wir hoffen, Ihnen hier alle wesentlichen Aktualisierungen übermitteln zu können. Bei technischen Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne unter unserer Supportnummer (031 378 24 33) oder Support-E-Mail (support@kibon.ch) zur Verfügung.

GERES-Abfrage

Die Gemeinden können neu bei jedem Antrag eine GERES-Abfrage starten, um die eingetragenen Stammdaten der Antragstellenden und der Kinder zu überprüfen. Die Suche erfolgt über das Geschlecht, das Geburtsdatum sowie den Nach- und Vornamen.

Die Daten müssen exakt so erfasst worden sein, wie Sie im GERES erfasst worden sind. Als Gemeinde können Sie die entsprechenden Änderungen direkt anpassen, wenn die Daten nicht ganz korrekt erfasst worden sind, z.B. wenn der Vorname im Nachnamen-Feld und der Nachname im Vornamen-Feld eingetragen wurde.

Um die GERES-Abfrage machen zu können, muss der Antrag, die Anmeldung oder die Mutation geöffnet werden. Auf der rechten Seite unterhalb des Textfeldes der internen Kommentare befindet sich im blauen Balken die GERES-Abfrage. Wird dieser Balken angewählt, muss die Funktion «Abfrage starten» angewählt werden und die Daten werden ermittelt. Neben der Überschrift «GERES-Abfrage» ist ein Information-Icon zu finden. Mit einem Klick darauf werden alle nötigen Informationen zur GERES-Abfrage mitgeteilt.

In dieser Abfrage wird die gesamte Familie abgebildet sowie andere Personen, welche in diesem Haushalt wohnen.

Tagesschule wurde in kiBon aktiviert –> Kanton (BKD) schaltet Gemeinden nach Anmeldung frei

Die Funktion Tagesschule wurde in kiBon aktiviert. Neu können Tagesschulanmeldungen über kiBon getätigt werden. Gemeinden, welche die Tagesschulanmeldungen neu über kiBon verwalten wollen, müssen sich bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kanton Bern über das Anmeldeformular, welches sie über folgenden Link herunterladen können, anmelden: https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/schulergaenzendemassnahmen/elterngebuehren/kibon.html 

Sobald sich die Gemeinden angemeldet haben, schaltet die BKD die Gemeinde in kiBon für die Tagesschulanmeldungen frei.

Support / Fachliche Hilfe Tagesschulanmeldungen –> BKD

Der Support bei fachlichen Fragen zum Thema Tagesschulanmeldungen liegt bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD). Im Hilfebereich von kiBon über das «?»-Symbol oben rechts sind neu die Kontaktdaten der BKD hinterlegt.

Textanpassungen in kiBon betreffend Betreuungsgutscheine und Tagesschulanmeldung (Harmonisierung)

Wir haben diverse Textanpassungen in kiBon vorgenommen betreffend Betreuungsgutscheine und Tagesschulanmeldungen, damit kiBon nun beide Angebote anspricht. (Beispiel: Gesuch/Gesuchsteller –> Antrag/Antragsteller, Verfügen –> Resultate, BG-Nummer –> Referenznummer, sowie diverse Infotexte)

Statistik für Tagesschulanmeldungen

Für Tagesschulanmeldungen gibt es eine Statistik mit allen Anmeldungen inkl. Modulen. Diese Statistik können sowohl Gemeindebenutzer der Tagesschule sowie auch Institutionsbenutzer der Tagesschule herunterladen.

Bankverbindung neu im Register «Betreuungsgutscheine» und nicht mehr bei den Stammdaten Register

Die Bankverbindung, welche für die Auszahlung der Betreuungsgutscheine bestimmt ist, ist neu im Register «Betreuungsgutscheine» bei der Gemeinde zu finden.

Rolle «Sachbearbeiter Steuerbüro» sieht nur noch Angaben zur Familiensituation

Wenn eine Gemeinde ein Gesuch zur Prüfung ans Steueramt gibt, darf gemäss rechtlichen Grundlagen der Sachbearbeiter Steueramt keine Einsicht in die angegeben Daten der Familie haben. Die Gemeinde muss neu in der Nachricht an den Sachbearbeiter Steueramt explizit Fragen stellen, welche Zahlen die Gemeinde für die Prüfung des Antrags benötigt. Der Sachbearbeiter Steuerbüro der Gemeinde sieht nur noch die Angaben zur Familiensituation und muss dann gemäss den Fragen der Gemeinde die Zahlen der definitiven Veranlagung im Kommentar eintragen. Mit diesen kann die Gemeinde anschliessend den Fall überprüfen.

Ansicht Sachbearbeiter Steuerbüro der Gemeinde:

Pensum bei sprachlicher Indikation muss grösser/gleich 40% sein

Bei einer sprachlichen Indikation gilt, dass das Kind grundsätzlich tatsächlich im Umfang von 40% in der Kita bzw. in der Tagesfamilie betreut werden muss. Auch bei der sozialen Indikation gilt, dass das vergünstigte Pensum dem anspruchsberechtigten Pensum entspricht. Es ist aber kein Problem, wenn die Kinder wegen Krankheit oder in den Ferien einmal weniger betreut werden.

Damit der Gutschein bei Leistungserbringern die effektiv verrechnen in Monaten mit Ferien oder Krankheit nicht komplett wegfällt, muss dies in kiBon wie folgt umgesetzt werden:

  • Die Betreuung muss mit dem letzten Tag vor den Ferien aufhören.
  • Und eine neue Betreuung muss am ersten Tag nach den Ferien starten

Zahlungen bei Gemeinde-Kitas

Bisher wurden bei Gemeinde-Kitas, auch wenn das Absender-Konto und Empfänger-Konto dasselbe war, die Zahlungen trotzdem in den Zahlungslauf genommen und ausbezahlt. Da dies eine unnötige Transaktion ist, werden neu diese Zahlungen, wenn Absender (Gemeinde)- & Empfänger-Konto (Institution) identisch sind, aus dem Zahlungsfile (PAIN001) gestrichen. Diese Zahlungen/Verfügungen werden nur noch in den Detailpositionen und im Excel dargestellt.

Platzbestätigung bei Kindern, welche in der Stadt Bern wohnhaft sind

Für Kinder, welche in der Stadt Bern wohnhaft sind, jedoch in einer Institution (Kita/TFO) ausserhalb der Stadt Bern betreut werden, kommt bei der Platzbestätigung, welche die Institution durchführt, neu die Auswahl «Kind wird in Gemeinde Bern betreut», sowie zwei neue Felder «Anzahl Mahlzeiten». Diese Felder sind für einen zusätzlichen Gutschein sowie eine Mahlzeitenvergünstigung, welche die Stadt Bern den Antragstellern gewährt, und betrifft nur Kinder, welche in der Stadt Bern wohnen.

  • Der zusätzliche Gutschein der Stadt Bern wird nur dann ausbezahlt, wenn das Kind in einer Institution in Bern betreut wird. Deshalb muss das Häkchen «wird in Gemeinde Bern betreut» korrekt gesetzt werden.
  • Die Mahlzeitenvergünstigungen werden immer ausbezahlt, unabhängig davon, ob das Kind in der Gemeinde Bern oder ausserhalb betreut wird. Deshalb muss hier die korrekte Anzahl Mahlzeiten deklariert werden.

Die Felder sind nur dann sichtbar, wenn das Kind aus der Gemeinde Bern kommt.

Diverses

Verschiedene kleinere Verbesserungen und Fehlerkorrekturen wurden vorgenommen.