kiBon Version 2024.1.0 – Release vom 23.1.2024 / kiBon Version 2024.1.1 – Release vom 23.1.2024 / kiBon Version 2024.1.2 – Release vom 23.1.2024

Gemeinde: Tagesschule wird bei gleicher Fallnummer mit Antrag in mehreren Gemeinden überschrieben

Folgendes Beispiel: Die Antragsteller haben eine Tagesschulanmeldung für die Tagesschule London in der Gemeinde London gestellt. Der Antrag wurde verfügt. Nun sind die Antragsteller umgezogen und das Kind besucht nun die Tagesschule Paris NEU in der Gemeinde Paris. Folglich haben die Antragsteller einen Umzug erfasst und unter der gleichen Fallnummer eine Anmeldung für die Tagesschule Paris NEU in der Gemeinde Paris erstellt. Sobald dort jedoch die Betreuung eingegeben wurde, wurde die Betreuung im Antrag der Gemeinde London mit den Angaben aus dem Antrag der Gemeinde Paris (also Tagesschule Paris NEU) überschrieben. Ebenfalls erschien diese Betreuung fälschlicherweise im Status «in Bearbeitung» und konnte weder akzeptiert noch abgelehnt werden.

Dieser Fehler trat auf, wenn die letzten zwei Ziffern der Referenznummer der Betreuung identisch waren. Diese setzt sich folgendermassen zusammen:

Periode Fallnummer Gemeindenummer Kind-Index Betreuungs-Index
23 002783 002 (London) 2 1
23 002783 001 (Paris) 2 1

Kind-Index = das wievielte Kind in der Familie

Betreuungs-Index = die wievielte Betreuung dieses Kindes

Konkret bedeutet dies, wenn für das gleiche Kind unter der gleichen Fallnummer mehrere Anträge für verschiedene Tagesschulen in verschiedenen Gemeinden vorhanden waren. Dies kann einerseits sein, weil die Familie wie im obigen Beispiel umgezogen ist und das Kind nun eine andere Tagesschule in einer anderen Gemeinde besucht, oder aber, weil das Kind gleichzeitig zwei verschiedene Tagesschulen in verschiedenen Gemeinden besucht.

Dies wurde nun korrigiert, so dass die Betreuungen wieder korrekt angezeigt werden und dieser Fehler zukünftig nicht mehr auftritt.

Gemeinde: Einstellung «keinen Gutschein für Sozialhilfeempfänger ausstellen» fälschlicherweise für Kanton Bern gültig

Diese Einstellung wurde für einen anderen Mandaten konzipiert. Fälschlicherweise wurde die entwickelte Checkbox jedoch bei allen Mandanten angezeigt. Dies wurde nun deaktiviert, so dass die Checkbox für Berner Gemeinden nicht ersichtlich ist.

Gemeinde: Neue Checkbox zu Pensum bei Fachstellenbestätigung zu sprachlicher Indikation unterschritten

Im Menüpunkt «Kinder» besteht die Möglichkeit anzugeben, ob eine Fachstellenbestätigung vorliegt. Bei einer sprachlichen Indikation von mindestens einem Monat ist der Betreuungsumfang automatisch auf 40% festgelegt.

Nun kann es sein, dass das Kind aufgrund von Ferien oder Krankheit effektiv weniger als 40% betreut wird. In diesem Fall würde die Fachstellenbestätigung nicht greifen und es bestünde kein Anspruch. Deshalb wurde die neue Checkbox entwickelt, welche jeweils erscheint, wenn das verlangte Pensum von 40% unterschritten wird. Sie ist nur für die Gemeinde ersichtlich und auswählbar.

Wird diese Checkbox angewählt, so erscheint ein entsprechender Hinweis im Menüpunkt «Resultate»:

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Gemeinde: Anpassung beim Ersatzeinkommen von Selbstständigerwerbenden für Anträge ab Periode 24/25

Der Artikel 53 (Absatz 3b) der FKJV-Verordnung wurde revidiert und trat per 1.1.2024 in Kraft. Neu soll das steuerpflichtige Ersatzeinkommen von Selbstständigerwerbenden vom Geschäftsgewinn des entsprechenden Jahres abgerechnet werden. Dies wird in kiBon in Anträgen ab Periode 24/25 umgesetzt.

Sobald im Menüpunkt «finanzielle Verhältnisse» die Checkbox «Selbstständigkeit» angewählt wird, erscheinen wie gewohnt die Felder für den Geschäftsgewinn der vergangenen drei Jahre. Zusätzlich wird neu gefragt, ob ein Ersatzeinkommen bezogen wurde.

Ein Klick auf das kleine i-Symbol liefert folgende Informationen dazu: «Steuerpflichtiges Ersatzeinkommen von Selbstständigerwerbenden (Ziffern 2.23, bspw. Corona-Erwerbsausfallentschädigung, Erwerbsausfall bei Dienstpflicht, Mutterschaft, Vaterschaft sowie bei der Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes) wird dem Geschäftsgewinn des Jahres angerechnet, in dem es bezogen wurde und in der Berechnung des durchschnittlichen Geschäftsgewinns der vergangenen drei Jahre berücksichtigt. Geben Sie das bezogene Ersatzeinkommen für einen entgangenen Geschäftsgewinn bei dem Jahr an, in dem Sie es bezogen haben.»

Wird diese Frage mit Ja beantwortet, sind genauere Angaben erforderlich:

Das Feld «Ersatzeinkommen» (im Bild zuoberst zu sehen) wird mitausgefüllt, wenn die Steuerdaten automatisch abgerufen werden. In diesem Fall entspricht der dortige Betrag jenem von «Ersatzeinkommen bezogen im Jahr 2023» und wird vorausgefüllt.

Erfolgen die Steuerangaben in kiBon manuell, so erscheint eine Fehlermeldung, wenn das Ersatzkommen 2023 höher ist als jenes im Feld zuoberst.

Weitere Informationen zum durchschnittlichen Geschäftsgewinn bei Selbstständigkeit: https://blog.kibon.ch/selbststaendigkeit-durchschnittlicher-geschaeftsgewinn/ (noch nicht aktualisiert)

Diverses

  • Allgemeine Verbesserungen und kleinere Anpassungen
  • Allgemeine Weiterentwicklungen kiBon