kiBon Version 2019.9.0 – Aktualisierungen

Ausloggen kiBon/BE-Login

Bis anhin sollten Sie sich, wenn Sie sich bei kiBon ausgeloggt haben, zusätzlich auch noch beim BE-Login ausloggen.
Neu werden Sie automatisch, wenn Sie sich aus kiBon ausloggen, auch aus dem BE-Login ausgeloggt.

E-Mailadresse ist bei Papiergesuchen optional

Da nicht alle eine persönliche E-Mailadresse haben, ist beim Papiergesuch (für beide Gesuchsteller) sowie online beim Gesuchsteller 2 eine E-Mailadresse neuerdings optional.

Familiensituation

Die Auswahlmöglichkeiten der Familiensituation wurden angepasst.

Familiensituation

Nur wenn Gesuchsteller 1 und Gesuchsteller 2 im selben Haushalt wohnen, zählen sie zur Familiengrösse, d.h. das Pensum und Einkommen von beiden wird somit für die Berechnung des Betreuungsgutscheins verwendet.

Bei Gesuchsteller 2 muss man daher neuerdings keine Adresse mehr erfassen, da die Person im selben Haushalt wohnhaft sein muss

Gesuchssteller 2 muss keine Adresse mehr angeben.

Gesuchssteller 2 muss keine Adresse mehr angeben.


Einkommensverschlechterung

Die Einkommensverschlechterung geht in jedem Fall vom Basisjahr aus und gilt, wenn das künftige Einkommen mindestens 20% tiefer ist als im Basisjahr. Wenn also eine dauerhafte Einkommensverschlechterung vorliegt, muss dies auch im folgenden Jahr als Einkommensverschlechterung deklariert werden. Ist dies nicht deklariert, gilt im folgenden Jahr wieder das Einkommen vom Basisjahr.

Beispiel:
Basisjahr 2019
2020: Einkommensverschlechterung – 25% tiefer als 2019
2021: Einkommen bleibt gleich wie 2020 – d.h. 25% tiefer als 2019


Gemeinde kann Ergänzungen hinzufügen

Die Gemeinde kann neu die Angaben «Erwerbspensum», «Kinder» und «Betreuungen» durch neue Einträge ergänzen. Es ist danach ersichtlich, dass es von der Gemeinde erfasst wurde.

Für den Kanton: Kindergarten auf dem Report ergänzt

Auf den Kantons-Reports (Statistik -> Institutionen) wurde die Spalte «Kindergarten» ergänzt.