Soziale oder sprachliche Indikation
Die Erziehungsberechtigten können in kiBon unter dem Navigationspunkt “Kinder” beim jeweiligen Kind angeben, ob eine Fachstelle eine soziale oder sprachliche Indikation bestätigt hat. Falls dies der Fall ist, müssen sie angeben, welche Fachstelle die Bestätigung ausgefüllt, wie hoch der indizierte Betreuungsumfang ist (nur notwendig im Falle einer sozialen Indikation), sowie für welchen Zeitraum die Bestätigung gilt.
In kiBon werden einige der Anspruchsvoraussetzungen automatisch bei der Eingabe überprüft. Versucht man eine sprachliche Indikation für ein Kind unter 2 Jahren oder für ein Kind, das nicht mehr im Vorschulalter ist, zu erfassen erscheint eine Warnung.
Pro Kind mit Indikation und pro Fachstelle muss unter dem Menüpunkt «Dokumente» ein entsprechendes Dokument hochgeladen werden. Dabei ist genau beschrieben, welche Fachstellenbestätigung unter welchem Punkt hochgeladen werden muss.
Das Formular mit wichtigen Hinweisen zum Bedarf findet man unter: www.be.ch/betreuungsgutscheine
Mehrere Fachstellenbestätigungen
Bei einem Kind können auch mehrere Fachstellenbestätigungen in derselben Periode hinterlegt werden.
Wichtig ist, dass sich die Fachstellenbestätigungen zeitlich nicht überschneiden. Bei der Anspruchsberechnung wird jeweils die zum Zeitpunkt gültige Fachstelle berücksichtigt.
Falls die erfassten Indikationen sich zeitlich überlappen, erscheint eine Warnung mit einer Anleitung, wie die Eingabe gemacht werden muss. Welcher Text angezeigt wird, hängt davon ab, ob der Betreuungsumfang der Indikation in der neuen Fachstellenbestätigung höher oder tiefer bzw. gleich hoch ist.
Unter dem Navigationspunkt «Betreuung» werden die einzelnen Fachstellenbestätigungen auch aufgezeigt. Diese können hier jedoch nicht angepasst werden.