Soziale oder sprachliche Indikation

Die Erziehungsberechtigten können in kiBon unter dem Navigationspunkt «Kinder» beim jeweiligen Kind angeben, ob eine Fachstelle eine soziale oder sprachliche Indikation bestätigt hat. Falls dies der Fall ist, müssen sie angeben, welche Fachstelle die Bestätigung ausgefüllt, wie hoch der indizierte Betreuungsumfang ist (nur notwendig im Falle einer sozialen Indikation), sowie für welchen Zeitraum die Bestätigung gilt.

In kiBon werden einige der Anspruchsvoraussetzungen automatisch bei der Eingabe überprüft. Versucht man eine sprachliche Indikation für ein Kind unter 2 Jahren oder für ein Kind, das nicht mehr im Vorschulalter ist, zu erfassen erscheint eine Warnung.

Pro Kind mit Indikation und pro Fachstelle muss unter dem Menüpunkt «Dokumente» ein entsprechendes Dokument hochgeladen werden. Dabei ist genau beschrieben, welche Fachstellenbestätigung unter welchem Punkt hochgeladen werden muss.

Das Formular mit wichtigen Hinweisen zum Bedarf findet man unter: www.be.ch/betreuungsgutscheine

Mehrere Fachstellenbestätigungen

Bei einem Kind können auch mehrere Fachstellenbestätigungen in derselben Periode hinterlegt werden.

Wichtig ist, dass sich die Fachstellenbestätigungen zeitlich nicht überschneiden. Bei der Anspruchsberechnung wird jeweils die zum Zeitpunkt gültige Fachstelle berücksichtigt.

Falls die erfassten Indikationen sich zeitlich überlappen, erscheint eine Warnung mit einer Anleitung, wie die Eingabe gemacht werden muss. Welcher Text angezeigt wird, hängt davon ab, ob der Betreuungsumfang der Indikation in der neuen Fachstellenbestätigung höher oder tiefer bzw. gleich hoch ist.

Unter dem Navigationspunkt «Betreuung» werden die einzelnen Fachstellenbestätigungen auch aufgezeigt. Diese können hier jedoch nicht angepasst werden.

Sprachliche Indikation: Anspruch auch bei Abwesenheit gewähren

Bei einer Indikation aufgrund eines Sprachförderbedarfs muss das Kind mindestens im Umfang von 40 Prozent betreut werden, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten. Ist das Betreuungspensum in gewissen Monaten aufgrund einer Abwesenheit (Ferien oder Krankheit etc.) tiefer als das vorgegebene Pensum von 40 Prozent, entfällt der Anspruch und es wird für diese Zeit kein Betreuungsgutschein ausgegeben.  Neu wird die Gemeinde unter “Resultate” darauf hingewiesen, dass das erforderliche Betreuungspensum für eine sprachliche Indikation in einem oder mehreren Monaten nicht erreicht wird. Die Gemeinde kann mittels Checkbox unter «Betreuung» gewähren, dass in diesen Ausnahmefällen die Auszahlung des Betreuungsgutscheines nicht unterbrochen wird. Wir empfehlen, dass die Gemeinde den Kontakt mit der Institution sucht, bevor sie die Checkbox setzt.

Achtung: Wurde die Checkbox einmal gesetzt, wird der Gutschein auch für alle weiteren Monate in denen das Betreuungspensum unter 40% fällt ausgegeben. Wird die Checkbox entfernt, entfällt der Anspruch für alle Monate in denen das Betreuungspensum unter 40% fällt.

Will die Gemeinde den Gutschein in weiteren Monaten, in denen die Betreuung unter 40% fällt, nicht mehr gewähren, muss das Enddatum der Fachstellenbestätigung überschrieben werden, damit der Gutschein korrekt ausgestellt wird. Dies kann zum Beispiel in folgenden Situationen notwendig sein:

  1. Die Gemeinde hat die Checkbox gesetzt, da das Kind aufgrund von Ferien oder Krankheit in einem oder mehreren Monaten weniger als 40% betreut wird. Später wird langfristig ein tieferes Pensum als das vorgegebene Pensum von 40% vereinbart.

Umsetzung in kiBon anhand eines Beispiels:

  • Das Kind kommt im September wegen Krankheit weniger als 40%. Die Gemeinde setzt die Checkbox, damit im September der Gutschein nicht unterbrochen wird.
  • Ab Februar wird langfristig ein tieferes Pensum als die verlangten 40% bei einer sprachlichen Indikation vereinbart.
  • Damit der Gutschein aufgrund einer sprachlichen Indikation ab Februar nicht mehr ausgegeben wird, muss die Gemeinde ein Enddatum bei der Fachstellenbestätigung setzen (in diesem Fall den 31.1.).
  1. Das Kind wird in einem Monat aufgrund von Ferien oder Krankheit weniger als 40% betreut. Die Gemeinde setzt die Checkbox und gewährt den Anspruch weiterhin. Später kommt das Kind mehrere Monate nacheinander weniger als 40%. Die Gemeinde möchte für diese Monate den Anspruch nicht gewähren. Anschliessend wird das Kind wieder zu 40% betreut und die Gemeinde will den Anspruch gewähren, wenn das Kind wegen Ferien oder Krankheit einmal weniger als 40% betreut werden sollte.

Umsetzung in kiBon anhand eines Beispiels:

  • Im Monat September wird ein Kind aufgrund von Ferien oder Krankheit weniger als 40% betreut. Die Gemeinde setzt die Checkbox, damit im September der Gutschein nicht unterbrochen wird.
  • Das Kind wird anschliessend im November und Dezember weniger als 40% betreut. Die Gemeinde möchte für diese beiden Monate den Anspruch nicht gewähren.
  • Damit der Gutschein korrekt ausgestellt wird, muss die Gemeinde ein Enddatum bei der Fachstellenbestätigung setzen (31.10.).
  • Ab Januar wird das Kind wieder zu 40% betreut. Damit ab Januar der Gutschein korrekt ausgestellt wird, muss die Gemeinde eine neue sprachliche Indikation ab Januar hinzufügen. Vorausgesetzt eine Fachstellenbestätigung ist auch vorhanden.
  • Im Mai wird das Kind erneut wegen Ferien weniger als 40% betreut. Die Gemeinde will den Anspruch weiterhin gewähren. Da die Checkbox bereits gesetzt wurde, wird der Betreuungsgutschein nicht unterbrochen.