Veranlagungsschnittstelle
1.1 Ausgangslage
Seit dem Start der Periode 2022/23 können die Antragstellenden ihre Steuerdaten in kiBon abrufen. Falls die Antragstellenden diese Funktion genutzt haben, aber ihre Steuererklärung zum Zeitpunkt des Abrufs noch nicht veranlagt war, wird die Gemeinde neu darüber informiert, dass eine rechtskräftige Veranlagung vorliegt. Diese Aktualisierung führt zu Neuerungen in kiBon.
1.2 Erneuter Abruf der Steuerdaten durch die Gemeinde oder die Antragstellenden
Falls die Antragstellenden den Abruf der Daten aus dem Steuersystem erfolgreich durchgeführt haben, war dieser Abruf bis anhin definitiv und konnte nicht erneut durchgeführt werden. Neu wird es für die Gemeinde t möglich sein, den Abruf der Steuerdaten beliebig oft zu wiederholen. Dies erfolgt im Antrag (falls dieser noch in Bearbeitung der Gemeinde ist) oder über eine Mutation.
Neu sind der Veranlagungsstand sowie Datum und Uhrzeit des letzten erfolgreichen Abrufs der Steuerdaten ersichtlich. Falls der Veranlagungsstand «rechtskräftig» ist, ist es nicht mehr möglich, die Steuerdaten erneut abzurufen, da sich diese ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ändern.
Auch die Antragstellenden haben die Möglichkeit, eine Mutation zu erfassen und die Steuerdaten erneut abzurufen, oder in derselben Mutation den Abruf zu wiederholen.
1.3 Markieren für Kontrolle
Die Gemeinde kann Fälle markieren, um informiert zu werden, sobald eine rechtskräftige Steuerveranlagung vorliegt. Dies kann direkt in der Erfolgsmeldung des Steuerdatenabrufs gemacht werden:
1.4 Informieren über neue Veranlagung
Sobald für einen Antrag die rechtskräftige Veranlagung vorliegt, wird kiBon über eine Schnittstelle durch die Steuersysteme informiert.
Die Mitteilungen sehen so aus:
Die Gemeinde kann nun entscheiden, ob sie einen Antrag erneut bearbeiten, oder ob sie die Veranlagungsmitteilung ignorieren will. Die Veranlagungsmitteilung kann direkt mittels Klick auf das durchgestrichene Auge-Symbol in der letzten Spalte ignoriert werden. Dies geschieht sofort und ohne Nachfrage. Falls diese Aktion fälschlicherweise durchgeführt wurde, können ignorierte Veranlagungsmitteilungen wieder gefunden werden, wenn die Checkbox «Inkl. erledigte Mitteilungen» angeklickt wird.
Die Veranlagungsmitteilungen haben immer eine Empfängerin/einen Empfänger, welcher/r anhand der folgenden Regeln ausgewählt wird:
Falls
- nur ein/e Verantwortliche/r TS gesetzt ist, wird diese/r als Empfänger/in gesetzt
- nur ein/e Verantwortliche/r BG gesetzt ist, wird diese/r als Empfänger/in gesetzt
- niemand als verantwortliche Person gesetzt ist, wird der/die Standardnachrichtenempfänger/in der Gemeinde gewählt
- sowohl eine Verantwortliche BG und eine Verantwortliche TS gesetzt ist, wird der/die Verantwortliche BG als Empfänger/in gesetzt
Falls der/die Gemeindemitarbeiter/in entscheidet, eine Veranlagungsmitteilung zu öffnen, sieht er/sie folgende Mitteilung:
Der/die Gemeindemitarbeiter/in sieht lediglich, ob sich das massgebende Einkommen verändert, nicht aber um welchen Betrag. Die Entscheidung, ob der Fall stichprobenmässig überprüft wird oder nicht, soll nicht durch das System beeinflusst werden. Auch jetzt hat der/die Gemeindemitarbeiter/in noch die Möglichkeit, die Veranlagungsmitteilung zu ignorieren (Klick auf den Button «Ignorieren»). Dies ist dieselbe Aktion, wie das Klicken auf das durchgestrichene Auge-Symbol im Posteingang.
Falls sich der/die Gemeindemitarbeiter/in entscheidet, aus dieser Veranlagungsmitteilung eine neue Mutation zu erstellen, kann er/sie auf die Schaltfläche «Zur Mutation hinzufügen» klicken. Dabei werden automatisch die neuesten Steuerdaten abgerufen und eine neue Mutation wird erstellt. Anschliessend wird ein Link zu der erstellten Mutation angezeigt.
Über diesen Link öffnet kiBon automatisch die betroffenen Steuerdaten. Dort sind die Werte sichtbar, welche sich verändert haben.
Auch wenn das massgebende Einkommen über die Steuersysteme abgefragt wurde, müssen die Antragstellenden die Frage zum vereinfachten Abrechnungsverfahren beantworten. Bei einer Mutation aufgrund der Veranlagung übernimmt kiBon die Angabe des Vorgänger-Antrags.
Falls bereits eine offene Mutation zu einem Fall existiert, egal ob diese von der Gemeinde oder von den Antragstellenden kommt, dann ist es nicht möglich, eine Mutation aufgrund der Veranlagung zu erstellen. Die offene Mutation muss zuerst verfügt oder gelöscht werden.
1.5 Bei welchen Veranlagungen wird die Gemeinde informiert?
In folgenden Fällen informiert kiBon, dass eine neue rechtskräftige Veranlagung vorliegt:
- Falls sich das massgebende Einkommen zu Gunsten des Antragstellenden verändert (es sinkt), unabhängig von der Höhe der Veränderung.
- Falls das massgebende Einkommen um mehr als CHF 50 steigt. Verglichen wird mit der finanziellen Situation des zuletzt verfügten Antrags oder letzten Mutation.
- Falls die Gemeinde einen Fall markiert hat, informiert kiBon immer.
In allen anderen Fällen informiert kiBon nicht und es erscheint auch keine Veranlagungsmitteilung im Posteingang.
1.6 Mutation ignorieren
Neu wird es möglich sein, geringfügige Reduktionen der Betreuungsgutscheine und/oder geringfügige Erhöhungen von Tagesschultarifen zu ignorieren.
Beim Aufruf der «Resultate»-Seite in kiBon wird nach dem Akzeptieren der finanziellen Verhältnisse eine Simulation der Veränderung von Tagesschultarifen und Betreuungsgutscheinen durchgeführt. Dabei wird mit dem zuletzt verfügten Antrag oder der zuletzt verfügten Mutation verglichen:
Folgende Regelungen bestimmen, ob eine Mutation ignoriert werden kann, oder nicht.
- Falls sich die kumulierten Veränderungen der Betreuungsgutscheine zugunsten der Antragstellenden verändern, kann die Mutation NICHT ignoriert werden.
- Falls die kumulierten Veränderungen der Betreuungsgutscheine sich zu Ungunsten der Antragstellenden verändern, kann die Mutation ignoriert werden.
- Falls sich derTagesschultarif zugunsten der Antragstellenden verändert, kann die Mutation NICHT ignoriert werden.
- Falls sich alle Tagesschultarife zu Ungunsten der Antragstellenden verändern, kann die Mutation ignoriert werden.
- Bei Mischanträgen kann die Mutation nur ignoriert werden, falls (2) und (4) zutrifft.
- Falls sich etwas anderes, als die finanziellen Verhältnisse, verändert, z. B. die Familiensituation, das Beschäftigungspensum, oder die Stammdaten der Antragstellenden, dann ist es nicht möglich, die Mutation zu ignorieren.
Falls aufgrund von (1) – (6) das Ignorieren der Mutation möglich ist, kann die Gemeinde selbstständig entscheiden, ob sie dies will, oder nicht. Grundlage für den Entscheid bilden die simulierten Veränderungen von Tagesschultarif und Betreuungsgutschein. Die Gemeinde legt ihre eigene Praxis fest.
Falls die Mutation ignoriert wird, ist weiterhin die finanzielle Situation des Vorantrags gültig und die Betreuungsgutscheine und Tagesschultarife verändern sich nicht. Es werden keine neuen Verfügungen/Bestätigungen erstellt. Unter «Resultate» wird bei der ignorierten Mutation ein Link auf den zuletzt gültigen Antrag gezeigt.
Beim Ignorieren wechseln die Betreuungen in den Status «Geschlossen ohne Verfügung». Auch bisher war es möglich, über «Auf Verfügung verzichten» Betreuungen in diesen Status zu setzten, falls sie sich in der Mutation nicht verändert hatten. Der Zustand hier ist derselbe.
Die Tagesschulanmeldungen wechseln in den Status «Mutation ignoriert».
Nachdem eine Mutation ignoriert wurde, kann wieder eine neue Mutation gemacht werden. In diesem Fall werden alle Angaben von der vorletzten Mutation kopiert, also diese Mutation, die vor der ignorierten Mutation existiert. Beispiel:
- Erstantrag => abgeschlossen und verfügt
- Mutation 1 => abgeschlossen und verfügt
- Mutation 2 => ignoriert
- Mutation 3: Angaben von Mutation 1 werden kopiert
1.7 Verfügen von Mutationen aufgrund Änderung der Finanziellen Situation
Wenn aufgrund der Schnittstelle zu den Steuersystemen über eine rechtskräftige Veranlagung informiert wird, passiert dies üblicherweise nach dem Start der Periode. Deshalb wird das massgebende Einkommen neu rückwirkend für die ganze Periode korrigiert, egal ob es sich dabei zu Gunsten oder zu Ungunsten der Antragstellenden verändert.
Betreuungsgutscheine: Verändert sich die Finanzielle Situation im Antrag, erscheint folgende Meldung also NICHT mehr:
Die Rückforderungen oder Anpassungen in den Tagesschulrechnungen werden immer ausserhalb von kiBon gemacht.
Betreuungsgutscheine: Zur Ermittlung der Beträge, wird bei jedem Betreuungsgutschein angezeigt, wieviel rückwirkend eingefordert oder zurückbezahlt werden muss. Folgende Meldung erscheint, sobald ein Betreuungsgutschein verfügt ist:
Tagesschulen: Die Gemeinde sieht in der Anmeldebestätigung den neu gültigen Tarif. Sie berechnet allfällige Rückerstattungen / Nachforderungen ausserhalb von kiBon.
Um die rückwirkenden Auszahlungen zu vereinfachen, müssen die Eltern neu unter den Finanziellen Verhältnissen ihre Auszahlungsdaten angeben:
Diese Angaben sind zukünftig Pflichtangaben. Da in den Anträgen für Periode 22/23 diese Angaben noch nicht gemacht werden mussten, müssen die Gemeinden diese beim Erstellen einer Mutation nachreichen.