Selbstständigkeit – Durchschnittlicher Geschäftsgewinn

Bei selbstständig Erwerbenden ergibt sich das Einkommen aus dem durchschnittlichen Geschäftsgewinn der vergangenen drei Jahre. Tragen Sie je Jahr den entsprechenden Geschäftsgewinn bzw. -verlust ein. (Bsp.: Bei den Geschäftsgewinnen Fr. 50’000 (Jahr 1), Fr. 20’000 (Jahr 2) und einem Verlust von Fr. -10’000 (Jahr 3) resultiert ein durchschnittlicher Geschäftsgewinn von Fr. 20’000). Falls der Durchschnitt ein negatives Ergebnis ergibt, beträgt der durchschnittliche Geschäftsgewinn CHF 0.-. Waren Sie in einem dieser Jahre nicht selbstständig, wird das Feld leer gelassen. Das System berechnet den durchschnittlichen Geschäftsgewinn basierend auf den Jahren, bei denen ein Wert eingetragen wurde.

Der Geschäftsgewinn vom letzten Jahr, bzw. vom aktuellen Jahr bei einer Einkommensverschlechterung, muss zwingend ausgefüllt werden. Ansonsten zählt die Person nicht mehr als selbstständig erwerbend.

Falls es im Jahr der Berechnungsgrundlage der finanziellen Verhältnisse eine Selbständigkeit gibt, wird der Durchschnitt des Geschäftsgewinn der letzten drei Jahre zum massgebenden Einkommen berechnet, ansonsten nicht.