Freigeben eines Antrags
In diesem Blogeintrag möchten wir Ihnen den genauen Ablauf zum Freigeben eines Antrags seitens Antragsteller erklären, damit Sie die Antragsteller besser unterstützen können und wissen, welche Ansichten diese haben.
Falls der Antragsteller den Antrag bereits bearbeitet hat, aber noch nicht freigegeben, wird nach 60 Tage folgende Nachricht ausgelöst, die im Namen der Gemeinde automatisch über kiBon an den Antragsteller versendet wird.
Guten Tag
Sie haben sich auf www.kibon.ch registriert. Sie haben Ihre Daten noch nicht freigegeben.
Mit dieser Mail möchten wir Sie daran erinnern, Ihren Antrag rechtzeitig abzuschliessen. Der Antrag gilt erst mit dem Einsenden der Freigabequittung als eingereicht und kann zuvor durch die Gemeinde nicht bearbeitet werden. Ohne eine Freigabe innert 60 Tagen erfolgt eine automatische Löschung.
Bitte beachten Sie, dass der Betreuungsgutschein auf den Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Antrags und ab Beginn des Betreuungsverhältnisses in der neuen Periode ausgestellt wird.
Freundliche Grüsse
Ihre Gemeinde
Damit Sie, als Gemeinde, einen Einblick bekommen können, wie es aussieht bevor die Freigabequittung ausgelöst wurde, zeigen wir Ihnen hier, was die Antragsteller als erstes tun müssen, nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt haben und die Betreuung bestätigt wurde.
Auf folgendem Screenshot ist zu sehen, dass nachdem der Antrag vollständig ausgefüllt wurde, das Register “Freigabe” auf der linken Seite freigeschalten wurde. Der Antragsteller kommt im natürlichen Ablauf des Ausfüllens nach dem Register “Dokumente” direkt auf dieses Register oder kann es auch anwählen und danach den Button “Antrag einreichen” auswählen.
Anschliessend wird mit dem Klick auf “Ja” die Freigabe bestätigt (Siehe Screenshot unten), so wird die Freigabequittung ausgelöst.
Zu diesem Zeitpunkt wird die Freigabequittung ausgelöst, der Antrag ist jedoch noch nicht automatisch für die Gemeinde freigegeben. Die Freigabequittung wurde nun als PDF -Datei erstellt und öffnet sich automatisch. Sofern das PDF nicht automatisch geöffnet wird, kann es mittels Klick auf “Freigabequittung als PDF anzeigen” geöffnet werden. Diese Freigabequittung muss noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die Gemeinde gesendet werden. Nach dem Auslösen der Freigabequittung sehen die Antragsteller folgende Meldung (Siehe Screenshot unterhalb).
Wenn die Freigabequittung nicht innert 10 Tage von der Gemeinde eingelesen wurde, wird in kiBon die folgende Nachricht im Namen der Gemeinde an den Antragsteller ausgelöst.
Guten Tag
Sie haben via kiBon Ihr Antrag vollständig erfasst, besten Dank!
Leider ist Ihre Freigabequittung bisher nicht bei uns eingetroffen.
Hier können Sie Ihre Freigabequittung nochmals herunterladen. Bitte schicken Sie uns die unterschriebene Freigabequittung umgehend per Post an (Adresse der Gemeinde).
Andernfalls gilt Ihr Antrag als nicht eingereicht, kann nicht bearbeitet werden und wird am (90 Tage später) automatisch gelöscht.
Bitte beachten Sie, dass der Betreuungsgutschein auf den Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Antrags und ab Beginn des Betreuungsverhältnisses in der neuen Periode ausgestellt wird.
Freundliche Grüsse
Ihre Gemeinde
Diese Nachricht wird ausgelöst, auch wenn der Antragsteller die Freigabequittung bereits an die Gemeinde geschickt hat, die Gemeinde diese jedoch noch nicht eingelesen hat. Somit ist es als Gemeinde wichtig, die Freigabequittungen nachdem sie diese erhalten haben, sofort einzulesen und freizugeben. Nachdem eine Freigabequittung eingelesen wurde, muss diese nicht sofort bearbeitet werden, sie bleibt in den Pendenzen bestehen.
Falls der Antragsteller den Antrag nicht innert 60 Tagen freigegeben hat oder diesen zwar freigegeben hat, aber nicht innert 90 Tagen an die Gemeinde gesendet hat, hier besteht auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Freigabequittung nicht innert 90 Tage eingelesen hat, wird im kiBon im Namen der Gemeinde an den Antragsteller folgende Nachricht ausgelöst.
Guten Tag
Sie haben Ihren Antrag auf www.kibon.ch bearbeitet, diesen aber nicht freigegeben oder die Freigabequittung nicht eingereicht. Wir hatten Sie diesbezüglich bereits informiert.
Ihre Angaben wurden am (Datum) automatisch gelöscht.
Freundliche Grüsse
Ihre Gemeinde