Abrechnung Lastenausgleich Soziales Betreuungsgutscheine

Die Gemeinden tragen für jeden ausgerichteten Betreuungsgutschein einen Selbstbehalt von 20%. Seit dem Jahr 2022 wird der Selbstbehalt aufgrund der effektiv ausgerichteten Gutscheinkosten berechnet und nicht mehr mithilfe von Durchschnittswerten. Für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in Kantonszuständigkeit tragen die Gemeinden weiterhin keinen Selbstbehalt (Art. 75 FKJV). Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ermittelt jährlich den Selbstbehalt aufgrund der Aufwendungen des Vorjahres und gibt ihn den Gemeinden im Folgejahr bekannt.

Kapitel:

Wie werden die Gemeinden informiert?

Die GSI verschickt jeweils ungefähr im September erste Informationen zum Lastenausgleich per E-Mail. Diese Rundschreiben finden Sie auch hier: https://www.gsi.be.ch/de/start/news/newsletter-rundschreiben/rundschreiben-abteilung-familie.html

Ist die Abrechnung seitens GSI erstellt, so werden Sie in kiBon per E-Mail darüber informiert. Sie finden das Resultat dann oben über den roten Balken mit Klick auf die Rubrik «Lastenausgleich»:

Wann findet der Lastenausgleich statt?

Sie werden etwa im September per Rundschreiben über das Datum informiert. Für die Lastenausgleichsabrechnung 2023 beispielsweise zieht die GSI die Daten zu den Betreuungsgutscheinen in der Nacht auf Freitag, den 19. Januar 2024 aus kiBon.

Was muss die Institution machen?

Die Erfassung der vereinbarten Betreuungspensen und den dafür verrechneten Betreuungskosten sind jeweils nach Beendigung des Kalenderjahres zu bereinigen. Die Leistungserbringer sollen die Abrechnung der im Jahr 2023 geleisteten Betreuungstage oder Betreuungsstunden so gut wie möglich vorbereiten, damit sie die Mutationsmeldungen spätestens per Anfang Januar 2024 freigeben können und die Gemeinden die Mutationen anschliessend bis am 18. Januar 2024 verfügen können.

Brauchen Sie als Leistungserbringer Hilfe bei der Erfassung der Zusatztage? Lesen Sie hierzu den Blog-Beitrag zum Thema Betreuungspensum bestimmen bei TFO resp. Betreuungspensum bestimmen bei Kitas.

Was muss die Gemeinde machen?

Die GSI empfiehlt den Gemeinden, den Zahlungslauf für Januar 2024 ebenfalls am 19.01.2024 zu erstellen, sobald sie über die erfolgreiche Lastenausgleichsabrechnung informiert wurden. Zudem sollten die Gemeinden zwischen dem 18.01.2024 ab 17 Uhr und dem Zahlungslauf für Januar 2024 keine Mutationen verfügen. Dies trägt dazu bei, dass zwischen dem buchhalterischen Jahresabschluss im Bereich Betreuungsgutscheine (Summe der Zahlungen und Korrekturen im entsprechenden Kalenderjahr) und der Lastenausgleichabrechnung möglichst wenig Differenzen entstehen. In diesem Fall sind die Korrekturen, welche die bis zum 31.12.2023 ausgegebenen Betreuungsgutscheine betreffen, im Zahlungsfile im Januar 2024 unter der Mappe «Data» ersichtlich.

Die Gemeinden können aber auch ihren Zahlungslauf sowie die Mutationen wie gewohnt fortführen. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Differenzen zwischen den Zahlungen und der Lastenausgleichsabrechnung für die Gemeinden nicht direkt in den Zahlungsfiles aus kiBon ersichtlich sind. Um den Jahresabschluss richtig abzugrenzen, muss die Differenz zwischen der Lastenausgleichsabrechnung vom Stichtag (19. Januar 2024) und den von Januar bis Dezember geleisteten Zahlungen kredi- bzw. debitorisiert werden. Mutationen, welche das Jahr 2023 betreffen und nach dem 19. Januar 2024 verfügt werden, sind aber weiterhin möglich und sehr wahrscheinlich, da die Institutionen Anpassungen im Betreuungspensum erst bis Ende Tarifperiode erfassen müssen. Mutationen, welche nach dem 19. Januar 2024 erfasst werden, fliessen in die Lastenausgleichsabrechnung 2024 ein.

Die detaillierten Informationen inkl. den Korrekturen vom Vorjahr sind in der Statistik «Details Lastenausgleich Soziales» ersichtlich, welche die Gemeinden auf kiBon generieren können. Hier sind für jede Gemeinde sämtliche Betreuungsgutscheine aufgeführt, welche in den Lastenausgleich des entsprechenden Kalenderjahres eingeflossen sind.

Die Abrechnung erfolgt für jede Gemeinde einzeln, auch wenn sich mehrere Gemeinden für die Ausgabe der Betreuungsgutscheine zusammengeschlossen haben. Die Aufwendungen für das Jahr 2023 werden anschliessend direkt vom Lastenanteil jeder Gemeinde abgezogen und mit der Abrechnung Lastenausgleich im Mai 2024 verfügt. Das Ausfüllen eines revisionstechnischen Kontrollblatts (RtKb) zu Betreuungsgutscheinen ist nicht vorgesehen. Falls Ihre Gemeinde also keine Sozialhilfeabrechnung einreicht, müssen keine zusätzlichen Formulare eingereicht werden.

Für fachliche Fragen oder Berechnungen rund um die Abrechnung Lastenausgleiche Soziales, wenden Sie sich bitte direkt an die GSI.

Tel: 031 633 78 83