Alternatives Datum

Das Datum des vollständig eingereichten Antrags entscheidet, ab wann eine Vergünstigung gewährt wird, respektive ab wann bei einer Mutation die Änderungen umgesetzt werden.

Dabei gelten folgende Regeln:

Initialer Antrag
Die Vergünstigung wird auf den Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Antrags und ab Beginn des Betreuungsverhältnisses ausgestellt.

Mutation
Hat die Anpassung eine Erhöhung der Vergünstigung zur Folge, erfolgt die Anpassung auf den Folgemonat nach Einreichung aller Belege.
Hat die Anpassung eine Reduktion der Vergünstigung zur Folge, erfolgt die Anpassung rückwirkend.

Mittels Setzen eines alternativen Datums für die Berechnung, können in begründeten Fällen Ausnahmen gemacht werden.

Beispiel:
Ein Antrag wird im August eingereicht. Der Betreuungsgutschein wird grundsätzlich frühestens ab dem 1. September ausgestellt. Wird das Feld “Alternatives Datum” auf Juli gesetzt, kann der Gutschein bereits ab einem Startdatum im August ausgestellt werden.