Dubletten

Wenn das Kind erfasst ist (Papierantrag) oder wenn Sie den Online-Antrag kontrollieren, dann sollte unter dem Navigations-Punkt „Kinder“ bei „Potenzielle Dubletten“ grundsätzlich keine Zahl erscheinen. Erscheint dort eine Zahl ist es möglich, dass dieses Kind bereits einen Antrag hat.
Dies kann aufgrund einer Doppelerfassung sein oder aber auch, bei getrennten Eltern mit geteilter Obhut. Prüfen Sie, ob die Familie zwei Anträge hat, indem Sie auf die Zahl unter der markierten Position klicken und somit die beiden Anträge vergleichen und überprüfen.

Falls für ein Kind zwei Anträge erfasst wurden, darf im Fall einer Doppelerfassung nur bei einem der Anträge ein Gutschein gewährt werden.
Sofern es ein Fall mit getrennten Eltern mit geteilter Obhut ist, kann die Mutter sowie der Vater je für die Betreuungszeiten, für welche sie/er die Rechnung der Kita bezahlen, einen BG beantragen. (Somit bestehen für das Kind 2 Verträge in der Institution und daher werden 2 Rechnungen verschickt –> je eine für Mutter und eine für den Vater)

Sofern es eine Doppelerfassung ist: Prüfen Sie ob einer der Anträge noch gelöscht werden kann und löschen Sie den noch nicht verfügten Antrag. Wenn keiner der Anträge gelöscht werden kann (falls bereits auf geprüft gesetzt), sollte der doppelte Antrag auf 0.- gesetzt werden (Dies muss allenfalls durch eine Mutation erledigt werden)

Wie Doppelanträge z.B. entstehen können:

  • Eltern erstellen 2x einen Antrag
  • Eltern geben zuerst einen Papierantrag ein und erstellen dann doch ein Onlineantrag – obwohl Papierantrag bereits eingereicht.
  • Eltern geben einen Onlineantrag ein und reichen dann später trotzdem noch einen Papierantrag der Gemeinde ein.
  • Eltern leben getrennt und haben geteilte Obhut. Die Kitarechnung wird auf beide Eltern aufgeteilt, somit haben beide Eltern ein Anrecht auf einen Betreuungsgutschein.