Änderungen an einem Antrag vornehmen

Änderungen an einem Antrag müssen in verschiedenen Situationen auf verschiedene Weise vorgenommen werden. Je nach dem in welchem Bearbeitungsstand der Antrag ist.

Verfügung für eine ganze Antragsperiode

Wichtig: Eine Verfügung/Anmeldebestätigung gilt für die ganze Antragsperiode. D.h.  eine Mutation verändert unter Umständen auch bereits vergangene Monate und führt je nach dem zu einer Korrekturzahlung von bereits ausbezahlten Beträgen respektive zu einer Anpassung des Tagesschultarifs für die ganze Periode.  

Beachten Sie Folgendes, wenn Sie eine Mutation erfassen:

  • Eine Mutation ist nicht nur eine Ergänzung des Antrags, sondern ersetzt/überschreibt unter Umständen den gesamten Antrag.
  • Bereits erfasste Daten dürfen nur mit einer Mutation überschreiben werden, wenn im ersten Antrag etwas falsch erfasst wurde.
  • Bei einer Änderung nach dem Erfassen des ersten Antrags (z.B. Änderung der Betreuung oder der Beschäftigung der Eltern) wird der bisherige Eintrag bearbeitet, indem ein «bis»-Datum eingefügt wird und danach ein neuer Eintrag erfasst wird («weiteres Betreuungspensum erfassen» oder «Tätigkeit hinzufügen»).

Mutation

Sobald ein Antrag verfügt ist, kann eine Änderung nur noch mit einer Mutation vorgenommen werden. Dazu klicken Sie in der blauen Navigationsleiste auf den Menüpunkt «Mutieren» um die Mutation zu starten.

Geben Sie das Datum ein, wählen Sie den zu mutierenden Datensatz aus und nehmen Sie die Änderung vor.

Mutationen in aktuellen oder vergangenen Monaten

Mutationen werden in den meisten Fällen auf den Folgemonat gültig. Ausschlaggebend ist das Datum im Feld «Mutation inkl. aller Belege vollständig eingereicht am». In Ausnahmefällen kann ein alternatives Datum gesetzt werden. Die Änderung wird dann auf den Folgemonat von diesem Datum gültig.

Änderung der Betreuung

Freigabequittung ist noch nicht eingescannt:

Der Antrag kann von den Antragstellern, im Listeneintrag des Kindes mit der Funktion «Falsche Angaben» an die Institution zurückgewiesen werden. Die Institution kann somit die nötigen Änderungen vornehmen.

Freigabequittung ist bereits eingescannt:

Der Antrag kann von der Gemeinde mit der Funktion «Falsche Angaben» im Listeneintrag des Kindes an die Institution zurückgewiesen werden. Die Institution kann somit die nötigen Änderungen vornehmen.

Antrag wurde bei der falschen Gemeinde eingereicht

Wenn der Antrag bei der falschen Gemeinde eingereicht wurde, muss dieser entweder gelöscht oder mit CHF 0.- Gutschein verfügt werden. Dies hängt vom Status des Antrags ab.

Die Freigabequittung wurde bereits eingescannt:

Die Gemeinde wählt nach dem Einlesen der Freigabequittung unter dem Register «Antragstellende» das Feld «Diese Adresse gehört nicht zur politischen Gemeinde (Gemeinde)» aus. Somit wird der Gutschein auf CHF 0. gesetzt. So kann die Gemeinde den Antrag verfügen. Die Daten bleiben im System und werden für den neuen Antrag in der neuen Gemeinde teilweise übernommen.

Die Freigabequittung ist noch nicht eingescannt:

Der Antragsteller zieht den Antrag zurück und löscht diesen. Es müssen alle Daten im neuen Antrag wieder erfasst werden.