Umzug – Häkchen korrekt setzen bei “Diese Adresse gehört nicht zur politischen Gemeinde…”
Falls ein/eine Antragsteller/in einen Antrag schon bei der neuen Gemeinde eingereicht hat, aber trotzdem einen Umzug erfasst hat, kann dies zu einer “Null” Berechnung oder auch zu einer doppelten Ausstellung eines Betreuungsgutscheins führen. Um dies zu verhindern, werden wir Ihnen die nötigen Schritte erklären, wie Sie in so einem Fall vorgehen können.
Wie man einen Umzug als Gemeinde korrekt erfasst, möchten wir Ihnen anhand von einem Beispiel näher bringen. In diesem Beispiel zieht die Familie Becker von London nach Paris. Wie die Antragsteller bzw. die Gemeinden einen Umzug erfassen müssen, haben Sie bestimmt schon in unserem Blogeintrag “Umzug in eine andere Gemeinde in kiBon erfassen” gelesen, ansonsten können Sie den Link anwählen und dies jetzt noch tun.
Kommen wir nun zum eigentlichen Beispiel: Die Familie Becker zieht von London nach Paris, somit eröffnen sie eine Mutation in ihrem Antrag bei der Gemeinde London. Nachdem der Umzug von der Familie erfasst und die Mutation freigegeben wurde, hat die Gemeinde London die Mutation in ihren Pendenzen und kann diese bearbeiten. Jetzt kommt der wichtige Teil, falls sich in der Mutation nichts anderes geändert hat vor dem Umzug, wie bei der Familie Becker in diesem Fall, kann die Gemeinde im linken Register direkt zu Umzug navigieren (dort wo ein grüner Punkt signalisiert, dass es Änderungen gibt). In diesem Register findet die Gemeinde den, von der Familie Becker erfasste, Umzug. Sofern die Gemeinde mit dem Umzug geändert hat, so wie in diesem Beispiel, setzt die Gemeinde das Häkchen bei “Diese Adresse gehört nicht zur politischen Gemeinde London” an (Siehe Screenshot).
Sobald das Häkchen gesetzt wurde, kann die Gemeinde London “Speichern und weiter” klicken und danach zu den Resultaten navigieren und prüfen ob die Ausstellung des Betreuungsgutscheins per Umzugsdatum nicht mehr ausgestellt wird (in diesem Fall der 31.10.2020). Wie Sie auf dem Screenshot unterhalb erkennen können, wird per diesem Datum kein Betreuungsgutschein mehr ausgestellt. Das heisst die Gemeinde London kann die Mutation so verfügen und kann mit diesem Antrag “abschliessen”.
Jetzt kommen wir zur Gemeinde Paris. Die Familie erfasst in kiBon einen neuen Antrag bei der neuen Gemeinde (Paris) wie sie im Blogeintrag “Umzug in eine andere Gemeinde in kiBon erfassen” nachlesen können. Sobald die Familie den Antrag fertig ausgefüllt hat, kann die Familie den Antrag freigeben und wie gehabt eine Freigabequittung generieren und diese zur Gemeinde Paris senden. Die Gemeinde liest die Freigabequittung ein und kann den Antrag bearbeiten. Hier ist jetzt wichtig, dass die Gemeinde Paris jetzt nicht beim Umzug sondern beim Register “Antragsteller” das Häkchen bei “Diese Adresse gehört nicht zur politischen Gemeinde Paris” setzt (Siehe Screenshot).
Wenn die Gemeinde Paris danach unter “Resultate” die Berechnung des Betreuungsgutschens überprüfen geht, stellen Sie fest, dass da das Umzugsdatum der 31.10.2020 ist, der Betreuungsgutschein erst ab 01.11.2020 ausgestellt wird (Siehe Screenshot).
Wichtig ist, dass die jeweiligen Häkchen wirklich im richtigen Register angewählt werden, weil es sonst zu Fehlzahlungen/berechnungen kommen kann.
Ausserdem kann es sein, dass eine Familie auch schon beim neuen Antrag den Umzug rauslöscht und unter dem Register “Antragsteller” die neue Adresse hinterlegt. In diesem Fall ist es nicht nötig ein Häkchen zu setzen, da ja nur noch die neue Adresse hinterlegt ist.