Einkommensverschlechterung
Eine Einkommensverschlechterung wird berücksichtigt, falls das Einkommen in einem der Jahre der aktuellen Periode gesamthaft mehr als 20% tiefer ist als der Ausgangswert (massgebendes Einkommen für diese Periode).
Verglichen wird das massgebende Einkommen des laufenden Kalenderjahres mit dem massgebenden Einkommen des für die Berechnung massgebenden Jahres (Basisjahr).
Sofern im Folgejahr eine Einkommensverschlechterung vorliegt und diese im darauffolgenden Jahr bleibt, müssen beide Jahre für die Einkommensverschlechterung ausgewählt werden. (s. Beispiel 1)
Sollte sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mittels definitiver Veranlagung herausstellen, dass die Kriterien für eine Einkommensverschlechterung nicht gegeben waren, wird die Vergünstigung rückwirkend korrigiert.
Die Gemeinde muss nichts selbst berechnen. kiBon rechnet automatisch anhand der unter «Einkommensverschlechterung» angegebenen Daten, ob die Einkommensverschlechterung angenommen (mind. 20% tiefer) oder abgelehnt wird.
Die Möglichkeit, die Einkommensverschlechterung zu annullieren, dient für den Fall, dass kiBon aufgrund der Angaben zwar eine Einkommensverschlechterung akzeptiert, die Antragsteller jedoch keine oder nicht genügend Dokumente zur Überprüfung der Einkommensverschlechterung einreichen. Somit kann die Gemeinde die EKV zurückweisen.
Beispiele Periode 2020/2021:
Basisjahr: 2019
Eine Einkommensverschlechterung für das Jahr 2020 wird gutgeheissen, wenn das Einkommen im gesamten Jahr 2020 mindestens 20% tiefer ist als im Jahr 2019.
Eine Einkommensverschlechterung für das Jahr 2021 wird gutgeheissen, wenn das Einkommen im gesamten Jahr 2021 mindestens 20% tiefer ist als im Jahr 2019.
Beispiel 1:
Einkommensverschlechterung 2020: Das Einkommen ist im Jahr 2020 29% tiefer (Vergleich 2020 zu 2019).
→ Vom 1.8.2020 bis zum 31.12.2020 wird für die Gutscheinberechnung mit dem massgebenden Einkommen vom 2020 gerechnet
Einkommensverschlechterung 2021: Das Einkommen bleibt gleich wie im 2020 (Vergleich 2021 zu 2019 – d.h. 29% tiefer als im 2019)
→ Von 1.1.2021 bis zum 31.07.2021 wird mit dem massgebenden Einkommen vom 2021 gerechnet.
Beispiel 2:
Einkommensverschlechterung 2020: Das Einkommen ist im Jahr 2020 21% tiefer (Vergleich 2020 zu 2019).
→ Vom 1.8.2020 bis zum 31.12.2020 wird für die Gutscheinberechnung mit dem massgebenden Einkommen vom 2020 gerechnet
Einkommensverschlechterung 2021: Das Einkommen ist im Jahr 2021 18% tiefer (Vergleich 2021 zu 2019à Einkommensverschlechterung für 2021 müsste nicht ausgewählt werden, da weniger als 20%)
→ Vom 1.1.2021 bis zum 31.07.2021 wird für die Gutscheinberechnung mit dem massgebenden Einkommen vom 2019 gerechnet