Betreuung löschen/stornieren

Betreuung löschen bei noch nie stattgefundener Betreuung

Wenn eine Betreuung erfasst wurde aber nun doch nicht stattfindet, muss dies je nach Status des Antrages anders gehandhabt werden:

Freigabequittung von der Gemeinde noch nicht eingescannt

Ist die Freigabequittung noch nicht eingescannt können die Antragstellenden die Betreuung selbstständig löschen. Sofern der Antrag noch nicht freigegeben wurde, kann die Betreuung ohne Weiteres gelöscht werden. Ist der Antrag bereits freigegeben, jedoch die Freigabequittung noch nicht von der Gemeinde eingelesen, muss die Freigabequittung von den Antragstellenden zuerst mittels Klick auf «Freigabe zurückziehen und Antrag erneut bearbeiten» zurückgezogen werden. Danach kann die Betreuung gelöscht werden.

Freigabequittung eingescannt, finanzielle Verhältnisse noch nicht geprüft

Sobald die Freigabequittung durch die Gemeinde eingescannt ist, kann die Betreuung von der Gemeinde gelöscht werden. Dazu muss die Gemeinde zuerst auf «falsche Angaben» klicken. Somit geht die Platzbestätigung zurück an die Institution. Die Institution kann nun den Platz abweisen und danach kann die Betreuung durch die Gemeinde mittels Klick auf den Papierkorb gelöscht werden.

Wird für das Kind überhaupt keinen Betreuungsgutschein beantragt, wird der Antrag durch die Gemeinde unter «Resultate» mit «Beenden ohne Angebot»  verfügt und ist somit nicht mehr als Pendenz ersichtlich.

Freigabequittung eingescannt, finanzielle Verhältnisse geprüft und Verfügung gestartet

Die Betreuung kann nicht mehr gelöscht werden. Der betroffene Antrag muss verfügt werden (entsprechend begründen) und danach sofort wieder mutiert um die Angaben zu korrigieren. Die Gemeinde erstellt eine Mutation, klickt unter «Betreuung» auf «falsche Angaben» und somit geht die Anfrage zurück zur Institution, welche die Betreuung stornieren kann. Sobald die Institution die Betreuung storniert hat, kann die Gemeinde den Fall mit CHF 0.- verfügen.

Antrag verfügt

Die Betreuung kann nicht mehr gelöscht werden. Die betroffene Anmeldung kann durch jede Partei  per Mutation geändert werden. Die Mutation wird erstellt und unter dem Navigationspunkt «Betreuung» zuunterst auf der Seite wird der Button «Angaben korrigieren» getätigt. So wird der Antrag zurück an die Institution gesendet. Diese kann die Betreuung  stornieren.  Danach kann der Antrag neu verfügt werden.