Antrag beenden ohne Angebot
Sobald die Freigabequittung eingescannt wurde kann ein Antrag nicht mehr gelöscht werden. Somit muss er verfügt werden, auch wenn es schlussendlich einen CHF 0.- Betreuungsgutschein gibt. Wie vorgehen wenn die Bereuung doch nicht stattfinden wird?
Sofern ein Antrag noch nicht verfügt wurde, kann die Betreuung nicht storniert werden. In einem solchen Fall müsste die Betreuung nachträglich abgewiesen werden. Die Gemeinde kann in diesem Fall zum Register Betreuung navigieren, dort auf «falsche Angaben» klicken, um die Betreuungsbestätigung zurück an die Institution zu senden. Wir empfehlen vor diesem Schritt, Kontakt mit der Institution aufzunehmen, damit Unklarheiten vermieden werden können.
Wenn der Antrag zurück bei der Institution ist, kann die Institution die Betreuung abweisen. Dafür muss ein Grund eingetragen werden. Gemäss Blogbeitrag Betreuung löschen/stornieren
Danach kann die Gemeinde die Betreuung mittels Klick auf den Abfalleimer löschen.
Wenn die Gemeinde die Betreuung gelöscht hat, kann sie unter «Resultate» den Antrag ohne Angebot beenden.
Die finanziellen Verhältnisse müssen zuerst geprüft und akzeptiert/abgelehnt werden, danach kann mittels Klick auf «Beenden ohne Angebot» der Fall abgeschlossen werden.
Der Antrag bleibt so zwar für die Gemeinde unter «Alle Fälle» ersichtlich, für die Institution ist er aber nicht mehr ersichtlich. Sollten die Antragstellenden zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einen Gutschein beantragen wollen, so können Sie diesen per Mutation erneut eröffnen und müssen keinen komplett neuen Antrag einreichen.