Betreuungspensum/Beschäftigungspensum anpassen

Wird beim verfügten Antrag etwas am Betreuungs- oder Beschäftigungspensum geändert muss folgendes beachtet werden:

Die aktuelle Verfügung gilt immer für die ganze Antragsperiode (August-Juli), auch für die Monate welche bereits vergangen und/oder abgerechnet sind. Die Mutation überschreibt den Antrag komplett, das heisst, es verändert unter Umständen auch Daten in der Vergangenheit und führt somit zu allfälligen Korrekturzahlungen der letzten Monate.

Prinzipiell dürfen in einer Mutation keine Betreuungs- oder Beschäftigungspensen überschrieben werden. Ausnahme: Im Antrag wurde etwas falsch erfasst.

Vorgehen anhand von Screenshots:

Gemeinde:

Institution:

Möglichkeit 1:
Waren die Angaben beim Antrag korrekt, haben jedoch nun geändert (z.B. Antrag: Betreuungspensum 50%, Mutation: ab Oktober: 60%).

Die Betreuung/die Tätigkeit, welche bereits erfasst ist, wird ergänzt mit dem «Bis»-Datum (z.B.: bis: 30.09.2023) und ergänzend eine neue hinzugefügt.

Betreuung: «+ weiteres Betreuungspensum erfassen» und die korrekte Betreuung erfassen.

Beschäftigungspensum: «+Tätigkeit hinzufügen»

Navigieren Sie zurück zur vorhergehenden Maske und klicken Sie auf «+Tätigkeit hinzufügen».

Geben Sie die neuen Daten ein.

Möglichkeit 2:
Der Antrag wurde verfügt, obwohl falsche Angaben eingetragen wurden.

Einzige Ausnahme, bei welcher man die bereits erfassten Angaben überschreibt, ist, wenn die Angaben beim Antrag falsch sind und deshalb mutiert werden müssen. Sobald die Änderungen vorgenommen und der Antrag erneut verfügt worden ist, gilt nur noch die neue Verfügung und die bereits verrechneten Beträge werden korrigiert und mittels Korrekturzahlung beim nächsten Zahlungslauf automatisch durchgeführt.