Ferienbetreuung
Ablauf
In kiBon können Sie unter «Gemeindeanträge» einen Antrag mit Typ «Ferienbetreuung» für die entsprechende Periode erstellen.
Sie können Ihre Angaben auf jeder Seite speichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Sind die Angaben komplett (Pflichtfelder), können Sie die Seite abschliessen. Eine abgeschlossene Seite lässt sich über «Angaben korrigieren» wieder bearbeiten.
Sobald Sie auf der Seite «Abschluss» den Antrag eingereicht haben, können Sie die Angaben nicht mehr mutieren. Sie erhalten eine automatische Bestätigung über die Eingabe des Antrages.
Der Fachbereich Schulergänzende Angebote der Bildungs- und Kulturdirektion prüft Ihren Antrag und nimmt bei Fragen mit Ihnen Kontakt auf oder erfragt zusätzliche Unterlagen. Diese können Sie im Upload-Bereich hinterlegen. Der Antrag wird zwischenzeitlich wieder zur Mutation freigeschaltet.
Die Verfügung und den Kantonsbeitrag erhält die Gemeinde voraussichtlich bis Ende Jahr.
Zugang zur Abrechnung über die Ferienbetreuung in kiBon
Der Zugang zu kiBon erfordert eine Registration übers BE-Login. Diese ist nicht identisch mit dem BE-Login, das allenfalls für den Zugriff auf die Testumgebung verwendet wurde.
Wer in kiBon innerhalb der Gemeinde bereits eine Rolle hat, kann mit dieser auch auf den Bereich Ferienbetreuung zugreifen.
Zusätzlich können Mitarbeitende als «Administration Ferienbetreuung» oder «Sachbearbeitung Ferienbetreuung» eingesetzt werden. Diese können nur auf die Ferienbetreuung zugreifen und bspw. nicht auf die Personendaten im Bereich der Betreuungsgutscheine.
Die spezifische Berechtigung für die Ferienbetreuung können alle für die Gemeinde in kiBon registrierten Administratorinnen und Administratoren erteilen. Eine «Administration Ferienbetreuung» kann wiederum weitere Personen als« Administration Ferienbetreuung» oder «Sachbearbeitung Ferienbetreuung» einsetzen.
Stammdaten Gemeinde
Die Trägerschaft des Ferienbetreuungsangebots ist eine Gemeinde, ein Schulverband oder ein Zusammenschluss von Gemeinden. Sie stellt den Antrag an den Kanton – auch dann, wenn sie einen externen Dienstleister mit dem Ferienbetreuungsangebot beauftragt.
Bieten mehrere Gemeinden gemeinsam Ferienbetreuung an, gelten diese zusammen als anbietende Gemeinde. Den Antrag reicht dabei eine Gemeinde stellvertretend für alle ein und gibt die anderen Gemeinden unter «weitere beteiligte Gemeinden» an. Ausnahme: Ist ein Schulverband in kiBon erfasst, kann der Antrag über das Login des Schulverbands eingegeben werden.
Angebot und Nutzung
Alle Angaben beziehen sich auf das Angebot im ganzen abzurechnenden Schuljahr (Periode vom 1. September bis 31. August).
Für die Abrechnung der Kantonsbeiträge werden die Betreuungstage über das ganze Schuljahr hinweg aufaddiert. Gezählt werden ganze und halbe Betreuungstage: Für ein Kind, das an einem Tag während 8 bis 12 Stunden betreut worden ist, wird ein Betreuungstag angerechnet. Für ein Kind, das an einem Tag während weniger als 8, aber mindestens 4 Stunden betreut worden ist, wird ein halber Betreuungstag angerechnet. Werden Kinder an einem Tag während weniger als 4 Stunden betreut, wird kein Betreuungstag angerechnet.
Ebenso bezieht sich die Anzahl Kinder auf das ganze Schuljahr. Jedes Kind wird einmal gezählt, wenn es im Laufe des Schuljahrs mindestens einmal an einem Ferienbetreuungsangebot teilgenommen hat.
Kosten und Einnahmen
Bei den Kosten geben Sie die Personalkosten für Betreuung und Leitung sowie die Sachkosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung, Reinigung, Miete) und die Verpflegungskosten an. Die Sachkosten können auch die Verpflegungskosten enthalten, wenn diese nicht separat ausgewiesen werden.
Wenn die Gemeinde Sach- und Infrastrukturkosten intern anteilsmässig der Ferienbetreuung weiterverrechnet, können Sie diese im Antrag angeben – bspw. bei Räumen, die sowohl von der Tagesschule als auch von der Ferienbetreuung genutzt werden. Die Verrechnungen müssen durch entsprechende Buchungen und massgebende Kennzahlen belegt werden können.
Falls Sie das Ferienbetreuungsangebot nicht selber durchführen und einen externen Dienstleister damit beauftragen, geben Sie zuerst die Kosten und Einnahmen gemäss Abrechnung des Dienstleisters an. Anschliessend tragen Sie in die weiteren Felder ein, welche Beiträge die Gemeinde erbracht hat.
Fachliche Hilfe (Tagesschule und Ferienbetreuung)
Bildungs- und Kulturdirektion BKD
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
sea.bkd@be.ch
+41 31 633 84 49