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«Nicht Eintreten»

In der Regel kommt «nicht Eintreten» zum Zug, wenn die Gemeinde den Antrag ablehnt. Dies sollte grundsätzlich nur im folgenden Fall vorkommen:

  • weil gewisse Dokumente noch fehlen und die Antragsteller bereits zweimal gemahnt wurden.

Wenn die Gemeinde auf einen Antrag nicht eintritt, erhalten die Eltern die Meldung, dass der Antrag abgelehnt wurde und erhalten von der Gemeinde eine Nichteintretensverfügung. Diese Verfügung ist ein Brief, in dem erklärt wird, weshalb die Gemeinde nicht auf den Antrag eintritt. Hier finden Sie ein Beispiel der Nichteintretensverfügung:

Nichteintretensverfügung_Test

Dieses Dokument kann nicht angepasst werden – auch die Begründungen können nicht angepasst & angezeigt werden.

Sofern die Gemeinde nicht auf den Antrag eingetreten ist, weil Dokumente fehlen, können die Antragsteller mittels einer Mutation nachträglich die Dokumente noch einreichen und somit den Antrag resp. nun Mutation erneut an die Gemeinde freigeben.

Es gibt jedoch einen weiteren Grund, bei welchem mehrere Gemeinden die Möglichkeit “Nicht eintreten” nutzen. Dies ist der Fall, wenn:

  • die Gemeinde in ihrem Reglement die Betreuungsgutscheinausgabe altersmässig beschränkt und die Kinder älter sind als diese Beschränkung.

In den Gemeindekonfigurationen, kann man einige Voreinstellungen hinterlegen, jedoch gibt es Gemeinden, welche die Gutscheinausgabe stärker beschränken als dies der Kanton vorgibt.

Grundsätzlich könnte man dies in kiBon anpassen, sodass diese Einstellungen erweitert würden und kiBon dann automatisch, nach den Regeln der Gemeinde Gutscheine ausstellt oder nicht. Dies würde jedoch eine Entwicklungsänderung benötigen, welche der Kanton nicht mitfinanziert. Diese Änderung müsste der DV Bern AG von den Gemeinden in Auftrag gegeben werden, sofern diese gewünscht würde.

Solange diese Anpassung in kiBon nicht entwickelt wurde, muss man die entsprechenden Fälle in kiBon manuell mittels Nichteintretensverfügung ablehnen. Dies bedeutet aber, dass die Gemeinden ausserhalb von kiBon mit den Antragstellern Kontakt aufnehmen und ihnen die Situation erklären müssen oder allenfalls einen eigenen Brief mit der Begründung erstellen welcher den Antragstellern zugestellt werden kann, da die Nichteintretensverfügung nicht manuell angepasst werden kann.

«Geschlossen ohne Verfügung»

Wenn eine Mutation ohne Verfügung geschlossen wird, kann man die Resultate nicht mehr anschauen, da es keine neue Verfügung dieser Mutation gibt.
Die Resultate sind Dunkelgrau gefärbt und können nicht geöffnet werden.
In diesem Fall zählen die Resultate der letzten Verfügung.

Beispiel:

  • Wenn bei einem Antrag, 2 Mutationen bestehen und die zweite ohne Verfügung geschlossen wurde dann zählt die Verfügung der ersten Mutation.
  • Nach der Nichteintretensverfügung wird eine Mutation erfasst um den Antrag nochmals einzureichen. Sofern dieser danach abgelehnt wird, ist dies dann auch “geschlossen ohne Verfügung”, somit gilt wieder die Nichteintretensverfügung.

Die Auswahl “Auf verfügen verzichten” also ohne Verfügung zu schliessen, gibt es nur, wenn sich nichts an der Berechnung ändert. Sie werden darauf hingewiesen mit dem gelben Warnbalken: «identische Berechnung». Hier können Sie entscheiden, ob Sie eine neue Verfügung ausstellen wollen, mit der identischen Berechnung, und diese den Eltern zukommen lassen oder ob sie darauf verzichten möchten und die Eltern somit keine neue Verfügung erhalten, da sich ja nichts ändert.

«Betreuung storniert»

Auch bei einer Betreuung, in welcher der Status «storniert» ist, muss fertig geprüft und verfügt werden. Sonst ist der Antrag nicht abgeschlossen und die Antragsteller können keine neue Mutation mehr erstellen (Antrag ist blockiert).

Wenn auch die stornierte Betreuung verfügt wurde, wird dann beides als “verfügt” dargestellt.

Wenn dieser Fall dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder mutiert wird, wird das Angebot unter “Betreuung” als “storniert” angezeigt, dies kann aber wieder angepasst werden. Auch wenn es weiterhin storniert bleibt, müssen immer alle Angebote am Ende unter “Resultate” mittels verfügen komplett abgeschlossen werden.