Kostenaufstellung unter den Resultaten

Im Menüpunkt «Resultate» zeigt ein Klick auf die jeweilige Betreuung (Kita oder Tagesfamilienorganisation) die genaue Berechnung des Betreuungsgutscheins an. Oberhalb jedes Titels liefert das Symbol  weitere Informationen.

Bei der Betreuung in einer Kita wird das effektive Betreuungspensum (1 & 2), das anspruchsberechtigte Betreuungspensum (3 & 4) sowie das vergünstigte Betreuungspensum (5 & 6) jeweils in % oder Tagen angegeben, bei Tagesfamilienorganisationen hingegen in % oder Stunden, je nachdem, ob die Institution die Betreuung in % oder Tagen/Stunden bestätigt hat.

Das «Von – Bis»-Datum zeigt die jeweiligen Monate an, in denen ein Gutscheinbetrag ausgestellt wird. Es wird stets die gesamte Gutscheinperiode aufgezeigt. Sollte kein Betreuungsgutschein ausgestellt werden, werden die betroffenen Monate mit einer Nuller-Berechnung angezeigt. Untermonatliche Änderungen werden auf den gesamten Monat hoch- und wieder heruntergerechnet. Siehe auch Betreuungspensum bestimmen bei Kitas und Tagesfamilien.

Kapitel:

(1) Effektives Betreuungspensum

Zeigt das effektive vertragliche resp. bestätigte Betreuungspensum in Prozent, welches das Kind in der Institution betreut wird. Dieses wird von der Institution unter dem Registerpunkt «Betreuung» bei der Platzbestätigung ausgefüllt.

Siehe auch:

(2) Effektives Betreuungspensum (in d/h)

Analog Punkt 1, jedoch in Tagen (Kitas) oder Stunden (Tagesfamilienorganisationen)

(3) Anspruchsberechtigtes Betreuungspensum

Gibt den prozentualen Betreuungsumfang an, für den die Antragstellenden maximal einen Betreuungsgutschein erhalten können. Dieses Pensum basiert in der Regel auf dem Beschäftigungspensum der Antragstellenden. Faktoren wie z.B. eine Fachstellenbestätigung für eine soziale oder sprachliche Indikation oder ein kommunales Minimum des Erwerbspensums können auf die Berechnung des Anspruchs Einfluss nehmen.

Überschreitet das effektive Betreuungspensum das anspruchsberechtigte Betreuungspensum, so wird nur das anspruchsberechtigte Betreuungspensum mit einem Betreuungsgutschein vergünstigt.

(4) Anspruchsberechtigtes Betreuungspensum (in d/h)

Analog Punkt 3, jedoch in Tagen (Kitas) oder Stunden (Tagesfamilienorganisationen)

(5) Pensum

Das vergünstigte Pensum in %. Liegt das effektive Betreuungspensum über dem anspruchsberechtigten Pensum, wird nur das anspruchsberechtigte Pensum vergünstigt.
Beispiel: Wenn das Kind 80% effektives Betreuungspensum hat (Punkt 1) und die Familie jedoch nur Anspruch auf 60% aufgrund ihres Beschäftigungspensums hat (Punkt 3), so ist das vergünstigte Pensum (Punkt 5) mit 60% hinterlegt.

(6) Pensum (in d/h)

Analog Punkt 5, jedoch in Tagen (Kitas) oder Stunden (Tagesfamilienorganisationen)

(7) Kosten in CHF

Die Kosten für die Betreuung, welche von der Institution angegeben wurden, heruntergerechnet auf das vergünstigte Betreuungspensum (siehe Punkt 5 und 6).

Achtung: Dies bedeutet, der Gutschein wird aufgrund der Kosten des vergünstigten Pensums berechnet und nicht auf die Vollkosten.

Beispiel:
Wenn die Kita bei der Platzbestätigung für ein Pensum von 80% Betreuungskosten in der Höhe von CHF 1980.- angegeben hat und diese den Antragstellenden auch so in Rechnung stellt, das anspruchsberechtigte und daher das vergünstigte Pensum der Familie jedoch nur 60% beträgt, so werden diese CHF 1980.- auf 60% heruntergerechnet:
1980.- / 80% * 60% = CHF 1485.-
In der Spalte «Kosten in CHF» steht also CHF 1485.-, obwohl die Kita die Vollkosten von CHF 1980.- bestätigt hat.
Die Differenz wird nicht durch einen Betreuungsgutschein vergünstigt, sondern muss von den Antragstellenden privat bezahlt werden.

Ansicht im Menüpunkt «Betreuung»:

Ansicht im Menüpunkt «Resultate»:

(8) Gutscheinbetrag gemäss Formel in CHF

Dies ist der maximale Gutscheinbetrag, welcher unabhängig von den Vollkosten für die Betreuung mittels Formel und den eingegebenen Angaben der Familie berechnet wurde.

Das bedeutet jedoch nicht, auch wenn dies oft der Fall ist, dass dies der effektive Gutschein ist, welcher an die Institution ausbezahlt wird, siehe alle nachfolgenden Punkte.

(9) Betreuungsgutschein in CHF

Sofern die Kosten gemäss Punkt 7 für die Betreuung tiefer sind als der berechnete Gutscheinbetrag gemäss Formel unter Punkt 8, wird der Gutscheinbetrag auf die Höhe der Kosten gemäss Punkt 7 gekürzt.
Hier wird der minimale Elternbeitrag noch nicht berücksichtigt.

Beispiel:
Der gemäss Formel berechnete Gutschein (Punkt 8) wäre: CHF 387.10
Die Kosten für das vergünstigte Pensum (Punkt 7) sind jedoch nur: CHF 270.-
In dieser Spalte wird daher CHF 270.- angezeigt, da der Gutschein nicht höher sein kann, als die in Rechnung gestellten Kosten der Kita.

(10) Abzüglich minimaler Elternbeitrag

Die Antragstellenden müssen einen minimalen Elternbeitrag leisten, wenn der Betreuungsgutschein die Kosten der Betreuung vollständig oder fast vollständig deckt. Ist dies der Fall, so wird dieser in kiBon von dem zugesprochenen Betreuungsgutschein automatisch abgezogen.

Der minimale Elternbeitrag beträgt 7 Franken pro Betreuungstag (20% Pensum pro Woche) in einer Kita und 70 Rappen pro Betreuungsstunde bei einer Tagesfamilienorganisation.

Beispiel 1:
Kosten der Betreuung:                                                 CHF 2500.-
– Betreuungsgutschein                                                 CHF 853.75
= in Rechnung gestellt durch Kita an Familie:       CHF 1646.25.-

minimaler Elternbeitrag: 7.- * 10 Tage =                CHF 70.-

Somit ist mit den in Rechnung gestellten Kosten durch die Kita an die Familie (CHF 1646.25) der minimale Elternbeitrag (CHF 70.-) gedeckt und muss nicht vom Gutschein abgezogen werden.

Beispiel 2:
Kosten der Betreuung:                                            CHF 270.-
– Betreuungsgutschein                                            CHF 270.-
= in Rechnung gestellt durch Kita an Familie:       CHF 0.-

minimaler Elternbeitrag: 7.- * 4 Tage =                  CHF 28.-

Somit wäre mit den in Rechnung gestellten Kosten durch die Kita an die Familie (CHF 0.-) der minimale Elternbeitrag (CHF 28.-) nicht gedeckt – die Eltern müssten also gar nichts für die Betreuung bezahlen. Aus diesem Grund muss der minimale Elternbeitrag (CHF 28.-) vom Gutschein abgezogen werden, was kiBon automatisch berechnet und in dieser Spalte ausweist.

(11) An Institution überwiesener Betrag

Zeigt den endgültigen Gutscheinbetrag an, welcher durch die Gemeinde an die Institution überwiesen wird. Hier wird der minimale Elternbeitrag (Punkt 10) vom berechneten Betreuungsgutschein (Punkt 9) abgezogen.

Beispiel:
Betreuungsgutschein in CHF:                     270.-
– minimaler Elternbeitrag in CHF:               28.-
= an Institution überwiesener Betrag:       242.-