Abrechnung Lastenausgleich Soziales Betreuungsgutscheine
Die Gemeinden tragen für jeden ausgerichteten Betreuungsgutschein einen Selbstbehalt von 20%. Seit dem Jahr 2022 wird der Selbstbehalt aufgrund der effektiv ausgerichteten Gutscheinkosten berechnet und nicht mehr mithilfe von Durchschnittswerten. Für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in Kantonszuständigkeit tragen die Gemeinden weiterhin keinen Selbstbehalt (Art. 75 FKJV). Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ermittelt jährlich den Selbstbehalt aufgrund der Aufwendungen des Vorjahres und gibt ihn den Gemeinden im Folgejahr bekannt.
Kapitel:
- Wie werden die Gemeinden informiert?
- Wann findet der Lastenausgleich statt?
- Was muss die Institution machen?
- Was muss die Gemeinde machen?
Wie werden die Gemeinden informiert?
Die GSI verschickt jeweils ungefähr im September erste Informationen zum Lastenausgleich per E-Mail. Diese Rundschreiben finden Sie auch hier: https://www.gsi.be.ch/de/start/news/newsletter-rundschreiben/rundschreiben-abteilung-familie.html
Ist die Abrechnung seitens GSI erstellt, so werden Sie in kiBon per E-Mail darüber informiert. Sie finden das Resultat dann oben über den roten Balken mit Klick auf die Rubrik «Lastenausgleich»:
Wann findet der Lastenausgleich statt?
Sie werden etwa im September per Rundschreiben über das Datum informiert. Für die Lastenausgleichsabrechnung 2024 beispielsweise zieht die GSI die Daten zu den Betreuungsgutscheinen in der Nacht auf Freitag, den 17. Januar 2025 aus kiBon.
Was muss die Institution machen?
Die Erfassung der vereinbarten Betreuungspensen und den dafür verrechneten Betreuungskosten sind jeweils nach Beendigung des Kalenderjahres zu bereinigen. Die Leistungserbringer sollen die Abrechnung der im Jahr 2024 geleisteten Betreuungstage oder Betreuungsstunden so gut wie möglich vorbereiten, damit sie die Mutationsmeldungen spätestens per Anfang Januar 2025 freigeben können und die Gemeinden die Mutationen anschliessend bis am 16. Januar 2025 verfügen können.
Brauchen Sie als Leistungserbringer Hilfe bei der Erfassung der Zusatztage? Lesen Sie hierzu den Blog-Beitrag zum Thema Betreuungspensum bestimmen bei TFO resp. Betreuungspensum bestimmen bei Kitas.
Was muss die Gemeinde machen?
Die GSI empfiehlt den Gemeinden, den Zahlungslauf für Januar 2025 ebenfalls am 17.01.2025 zu erstellen, sobald sie über die erfolgreiche Lastenausgleichsabrechnung informiert wurden. Zudem sollten die Gemeinden zwischen dem 16.01.2025 ab 17 Uhr und dem Zahlungslauf für Januar 2025 keine Mutationen verfügen. Dies trägt dazu bei, dass zwischen dem buchhalterischen Jahresabschluss im Bereich Betreuungsgutscheine (Summe der Zahlungen und Korrekturen im entsprechenden Kalenderjahr) und der Lastenausgleichabrechnung möglichst wenig Differenzen entstehen. In diesem Fall sind die Korrekturen, welche die bis zum 31.12.2024 ausgegebenen Betreuungsgutscheine betreffen, im Zahlungsfile im Januar 2025 unter der Mappe «Data» ersichtlich.
Die Gemeinden können aber auch ihren Zahlungslauf sowie die Mutationen wie gewohnt fortführen. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Differenzen zwischen den Zahlungen und der Lastenausgleichsabrechnung für die Gemeinden nicht direkt in den Zahlungsfiles aus kiBon ersichtlich sind. Um den Jahresabschluss richtig abzugrenzen, muss die Differenz zwischen der Lastenausgleichsabrechnung vom Stichtag (17. Januar 2025) und den von Januar bis Dezember geleisteten Zahlungen kredi- bzw. debitorisiert werden. Mutationen, welche das Jahr 2024 betreffen und nach dem 17. Januar 2025 verfügt werden, sind aber weiterhin möglich und sehr wahrscheinlich, da die Institutionen Anpassungen im Betreuungspensum erst bis Ende Tarifperiode erfassen müssen. Mutationen, welche nach dem 17. Januar 2025 erfasst werden, fliessen in die Lastenausgleichsabrechnung 2025 ein.
Die detaillierten Informationen inkl. den Korrekturen der Vorjahre sind in der Statistik «Details Lastenausgleich Soziales» ersichtlich, welche die Gemeinden auf kiBon generieren können. Hier sind für jede Gemeinde sämtliche Betreuungsgutscheine aufgeführt, welche in den Lastenausgleich des entsprechenden Kalenderjahres eingeflossen sind. In der Statistik können, falls vorhanden, Korrekturen bis höchstens ins Jahr 2022 angezeigt werden. Korrekturen, die länger zurückliegen, werden in der Statistik nicht aufgeführt.
Die Abrechnung erfolgt für jede Gemeinde einzeln, auch wenn sich mehrere Gemeinden für die Ausgabe der Betreuungsgutscheine zusammengeschlossen haben. Die Aufwendungen für das Jahr 2024 werden anschliessend direkt vom Lastenanteil jeder Gemeinde abgezogen und mit der Abrechnung Lastenausgleich im Mai 2025 verfügt. Das Ausfüllen eines revisionstechnischen Kontrollblatts (RtKb) zu Betreuungsgutscheinen ist nicht vorgesehen. Falls Ihre Gemeinde also keine Sozialhilfeabrechnung einreicht, müssen keine zusätzlichen Formulare eingereicht werden.
Für fachliche Fragen oder Berechnungen rund um die Abrechnung Lastenausgleiche Soziales, wenden Sie sich bitte direkt an die GSI.
Tel: 031 633 78 83